Ganderkesee (fs) “Der bestätigte Verfassungsverletzer Horst Seehofer sollte als Innenminister abtreten”. So lautet die Überschrift einer gestrigen Pressemitteilung von Alice Weidel. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Horst Seehofer durch die Veröffentlichung eines Interviews, in dem er die AfD als “staatszersetzend denunziert” (so die AfD-Stimmen), auf der Homepage seines Ministeriums gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und dadurch die AfD in ihrer Chancengleichheit verletzt habe (Az. 2 BvE 1/19). Ein politisch völlig falsches Urteil und die rechtsextremistische AfD beginnt bereits mit der Ausschlachtung.
Alice (Sudel)-Weidel
Horst Seehofer hat es vom höchsten deutschen Gericht schwarz auf weiß bekommen, dass er es mit seinen verfassungsgemäßen Pflichten nicht so genau nimmt. Ein Innenminister als Verfassungsbrecher ist peinlich für das Kabinett und für das ganze Land. Seehofer sollte dieses Amt, dem er offenkundig nicht gewachsen ist, schleunigst zur Verfügung stellen und zurücktreten.
Alice Weidel in einer gestrigen Pressemitteilung
Stephan Brandner
Seehofer hat sich bis auf die Knochen blamiert. Ein Verfassungsminister, der gegen die Verfassung, also verfassungswidrig, handelt, ist staatszersetzend und nicht länger tragbar. Wir sind beruhigt, dass das Gericht klargestellt hat, dass die Verfassung auch für grantelnde Bayern gilt, die Wahlkampf auf der Ministeriumsseite betreiben wollen.
Stephan Brandner gestern auf der AfD-Website und in einer Pressemitteilung
Beatrix von Storch (Fronthetzerin der AfD)
Tino Chrupalla
Tino Chrupalla & Jörg Meuthen
Jörg Meuthen
Dieser juristische Sieg der AfD über Seehofer ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass sich auch ein Bundesinnenminister an Recht und Gesetz zu halten hat – er darf keine Regierungsressourcen nutzen, um die Opposition zu diffamieren!
Jörg Meuthen gestern auf Facebook
Jörg Meuthen
Liebe Leser, gestern urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Innenminister Seehofer den Wettbewerb zwischen den Parteien unzulässig verzerrte, als er im Jahr 2018 die Ressourcen seines Ministeriums nutzte, um gegen unsere Bürgerpartei Stellung zu beziehen.
„Staatszersetzend“ seien wir, so sagte Seehofer damals, weil wir es wagten, die staatlich finanzierten Aktivitäten des Bundespräsidenten kritisch zu hinterfragen: Kann es richtig sein, dass das Staatsoberhaupt den Auftritt einer zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten, linksradikalen Punkband („Feine Sahne Fischfilet“) unterstützt?
Das Bundesverfassungsgericht gab unserer Klage nun statt, und das ist nicht nur ein Sieg für unsere Partei, sondern vielmehr ein Sieg für unseren Rechtsstaat. Es hat angemessen und weise entschieden und dem Missbrauch der Amtsautorität im politischen Meinungskampf einen Riegel vorgeschoben.
Es kam in diesem differenzierten Urteil deutlich zum Ausdruck, dass dem Bundesverfassungsgericht die Wettbewerbsgleichheit der politischen Parteien sehr wichtig ist, ja dass das Gericht diese geradezu als konstitutiv für eine funktionierende Demokratie betrachtet.
Wohlgemerkt: Es ging weder bei unserer Klage noch beim nun erfolgten Urteil darum, dem CSU-Politiker Seehofer Kritik an der AfD zu verbieten; es ging darum, klarzustellen, dass der Minister Seehofer für die Verbreitung seiner Kritik keine Ressourcen des Innenministeriums nutzen darf, wie er es tat, als er die entsprechenden Äußerungen auf der Homepage seines Ministeriums veröffentlichen ließ.
Das haben wir von Anfang an als rechtswidrigen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot eines Ministers angesehen, und das hat nun zu unterbleiben. Gut so.
Nicht zu unterbleiben hat dagegen die – zuweilen auch kräftig geführte – Auseinandersetzung zwischen politischen Gegnern. Allerdings gerät bei unseren Gegnern ein hierfür elementar wichtiger Charakterzug immer mehr unter die Räder, nämlich der Anstand.
Das beste Beispiel hierfür ist – und das nicht erst seit gestern! – der bayerische Ministerpräsident und Möchtegernkanzler Söder. Er hetzt seit geraumer Zeit aus allen Rohren gegen unsere strikt rechtsstaatstreue Alternative für Deutschland.
Er bekennt sogar frank und frei, dass unsere Partei nicht als „Gegner“, sondern als „Feind“ einzustufen sei.
Wie tief muss man moralisch sinken, und wie rückgratlos kann man eigene Karrierepläne in der Politik verfolgen, wenn man mit seinen politischen Kontrahenten nicht um die besten Lösungen für unser Land ringen möchte, sondern selbige als „Feinde“ verunglimpft?
Das ist zwar verfassungsrechtlich nicht zu monieren, aber es ist ganz schlechter politischer Stil. Herrn Söder wäre zu raten, zu Maß und Mitte zurückzufinden, statt mit blindwütigen Äußerungen gegen uns zu agitieren.
Jüngstes Beispiel: Seine unsägliche Hetze im Rahmen von Gabor Steingarts „morning briefing“; ich zitiere.
„Rassismus und Antisemitismus dürfen wir nicht dulden. Letzterer hat in unserer Gesellschaft wieder Platz bekommen, er wird politisch instrumentalisiert, mit der AfD besitzt er einen verlängerten Arm im Parlament. […] Es darf keine Zusammenarbeit, keine Toleranz mit der Gruppe der AfD geben.“
Herr Söder, zunächst einmal sollten Sie so viel Anstand haben, anzuerkennen, dass wir keine „Gruppe“ sind, sondern die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, auch wenn Ihnen das nicht passt.
Ferner empfehle ich Ihnen einen ausgiebigen Blick in unser Parteiprogramm. Sie werden dort nichts „Rassistisches“ oder „Antisemitisches“ finden, im Gegenteil: Sie werden auf viele Dinge stoßen, die man bei Ihrer CSU noch vor einigen Jahren – bevor die abstoßende Anbiederung der Unionsparteien an den linksgrünen Irrsinn in Deutschland erfolgte – als unabdingbar für eine gedeihliche Zukunft unseres Landes angesehen hat.
Es waren dies Zeiten, bevor Sie, Herr Söder, auf Einladung von IG-Metall, SPD und ökosozialistischen „Grünen“ an einer Anti-AfD-Demonstration teilgenommen haben und dort sogar als Redner aufgetreten sind.
Sie machen sich damit gemein mit nicht selten linksradikalen Kräften – das gehört sich für einen bürgerlichen Politiker nicht, und für einen bayerischen Ministerpräsidenten ist es geradezu ein Sakrileg. Franz Josef Strauß, für dessen Wahl zum Bundeskanzler ich mich dereinst aktiv eingesetzt habe, würde sich im Grabe herumdrehen, müsste er mit ansehen, was Sie aus seiner CSU gemacht haben.
Zu Zeiten eines Franz Josef Strauß wäre es auch undenkbar gewesen, zu fordern, es dürfe „keine Toleranz“ gegenüber dem Oppositionsführer geben, wie Markus Söder es tat. Ganz besonders pikant ist in diesem Zusammenhang, dass Söder auch im Verwaltungsrat des ZDF sitzt und damit über die Neutralitätspflicht dieses Senders zu wachen hat.
Könnte es einen Zusammenhang geben zwischen der von Söder im Ergebnis gewünschten, totalen Ausgrenzung unserer Bürgerpartei und der fast vollständigen Ignoranz des von ihm beaufsichtigten Senders ZDF gegenüber unseren Politikern bei der Besetzung der einzigen echten Polit-Talkshow dieses Senders, nämlich der von Maybrit Illner?
Von 47 Politikern des ersten Halbjahres 2020 kam genau EINER aus unseren Reihen, und das auch nur in Zusammenhang mit den Ereignissen in Thüringen, als man uns schwerlich komplett totschweigen konnte.
Wir pochen aber auch bei der Repräsentanz in GEZ-finanzierten, den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags unterliegenden Polit-Talkshows auf Rechtsstaatlichkeit, und sollten wir dies verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen, wird es interessant sein zu sehen, welche Rolle der Verwaltungsrat Markus Söder in diesem Zusammenhang vielleicht gespielt haben könnte.
Zeit für faire Bedingungen im politischen Wettbewerb. Zeit für Anstand unter politischen Kontrahenten. Zeit für die #AfD.
Jörg Meuthen heute auf Facebook
AfD Unteres Filstal
AfD Rheinland-Pfalz
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