Die AfD versucht, den Ruf des Bundesverfassungsgerichts zu untergraben. Eine Gesetzesinitiative der Partei gibt vor, Transparenz zu schaffen, will aber nur Misstrauen auslösen.
Die AfD hat einen bemerkenswerten Gesetzgebungsvorschlag eingebracht: Das Bundesverfassungsgericht soll verpflichtet werden, jede Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu begründen. Bislang steht es im Ermessen des Gerichts, ob es die Nichtannahme begründet. Auf den ersten Blick scheint der Vorschlag die Rechte der Bürger und damit den Rechtsstaat zu stärken, deshalb erhält er gegenwärtig Beachtung und Zustimmung über die AfD hinaus. Auf den zweiten Blick aber offenbart sich der Vorschlag als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat.
Der AfD geht es vor allem darum, dem Bundesverfassungsgericht Gründe abzufordern. Dies hat zweierlei Wirkungen. Das chronisch überlastete Gericht würde somit noch weiter belastet und in seiner Arbeitsfähigkeit geschwächt. Und symbolisch belegt es der flächendeckende Begründungszwang mit Misstrauen. Damit wird jenes institutionelle Vertrauen, das für die Wirkkraft des Gerichts unerlässlich ist, in Zweifel gezogen. Eine scheinbar rechtsstaatliche Forderung, die auf eine Schwächung des demokratischen Rechtsstaats hinausläuft: Das Vorgehen der AfD entspricht genau dem Muster populistisch-antiliberaler Strategien.
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