Stuttgart/Ganderkesee (fs) – Die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) sieht sich mal wieder einer Konfrontation mit der rechtsextremistischen AfD gegenüberstehen. Da Aras zwei Landtagssitzungen aufgrund der Corona-Pandemie absagte, ist die AfD in dieser Woche vor das baden-württembergische Verfassungsgericht gezogen um so die beiden Landtagssitzungen rechtlich zu erzwingen.
Hierzu teilte die AfD gegenüber dpa am heutigen Dienstag mit, dass man eine Verfassungsklage gegen Aras erhoben habe und gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt habe. Es handelt sich hierbei um die geplanten Landtagssitzungen von Mittwoch und Donnerstag. Aras sagte die beiden Sitzungen wegen der zur Zeit aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Kontakteinschränkungen ab. Jedoch sehen die so “demokratietreuen” Landtagsabgeordneten der AfD darin ihre Rechte als Parlamentarier verletzt. Mit der einstweiligen Verfügung fordert die Fraktion der Rechtsextremisten, die Sitzungen einzuberufen.
Die Begründung der AfD erscheint aber nur noch fadenscheinig. Zwar hält die AfD nach eigener Aussage die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus grundsätzlich für durchaus zielführend, doch bedeuten diese auch eine noch nie dagewesene Einschränkung der Bürgerrechte, was natürlich einer permanenten demokratischen Kontrolle bedarf. Die rechtsextremistischen Abgeordneten der AfD werfen der Landtagspräsidentin vor, dass Parlament zu bevormunden. Das seien “Zeichen autokratischen Politikverständnisses”.
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