Nun ist es geschafft, werden sich heute Mittag viele Demokraten in Sachsen und darüber hinaus gedacht haben. Die Sachsen-AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.
Mit der Verfassungsbeschwerde der rechtsextremistischen AfD aus Sachsen wurde darüber heute entschieden, ob die Kürzung der Landesliste rechtens ist oder nicht. Doch soweit kam es gar nicht, denn die Beschwerde wurde komplett durch das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Aus formalen Gründen.
Vor allem konnten die sächsischen Rechtsextremisten nicht genügend begründen, warum sie das Bundesverfassungsgericht angerufen haben, bevor überhaupt sich der sächsische Verfassungsgerichtshof mit der Angelegenheit beschäftigt hat. Eine Entscheidung der Verfassungsrichter aus Sachsen steht noch aus.
Der Landeswahlausschuss Sachsens hatte entschieden, dass die AfD bei der Landtagswahl am 1. September nur mit 18 von 61 Kandidaten antreten darf. Begründet wurde dieses rechtlich sicher mit den Fehlern, die den Rechtsextremisten bei der Kandidatenwahl und -aufstellung unterlaufen sind.
Frank Schurgast
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