Der AfD-Abgeordnete Roman Reusch hat sich beim Thema Sexualstraftaten nach Ansicht anderer Mitglieder des Rechtsausschusses im Ton vergriffen. Der Ausschussvorsitzende Stephan Brandner, ebenfalls AfD, wollte dies aber nicht beanstanden. Beides sorgt für Kritik.
Der AfD-Abgeordnete und ehemalige Oberstaatsanwalt Roman Reusch hat in der Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwoch für einen Eklat gesorgt. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) von Mitgliedern des Gremiums. Demzufolge habe die AfD einen Antrag auf Reform des Strafgesetzbuches in den Ausschuss eingebracht. In dem Zusammenhang habe Reusch über Sexualstraftaten gesprochen und die Formulierung benutzt: „Wenn ein Staatsanwalt eine knackige Vergewaltigung auf den Tisch bekommt.“
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, habe Reusch daraufhin aufgefordert, die Formulierung zurückzunehmen, so Teilnehmer. Reusch weigerte sich. Der Ausschussvorsitzende Stephan Brandner (ebenfalls AfD) wollte der Bitte, die Formulierung zu beanstanden, nicht folgen. Er sagte, es handele sich um einen Fachbegriff. „Daraufhin ging ein Raunen durch den ganzen Saal“, sagte ein Teilnehmer dem RND und sprach von einem „Tumult“. Später ging die Sitzung weiter.
„Ungeheuerlicher Vorgang“
Fechner sagte dem RND: „Die Formulierung ,knackige Vergewaltigung‘ ist natürlich kein Fachbegriff und verharmlost dieses schwere Verbrechen.“ Er fuhr fort: „Die AfD thematisiert oft Sexualstraftaten von Migranten. Ginge es der AfD dabei aber tatsächlich um die Opfer von Sexualstraftaten, würde sie für dieses schwere Verbrechen nicht diese verharmlosende Wortwahl verwenden.“ Sie zeige, „dass es der AfD nicht um die Opfer geht, sondern nur um pauschale Hetze gegen Flüchtlinge“.
Bild: Screenshot Youtube
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