Der Fall des Kameruners, der nach seiner Abschiebung aus Ellwangen wieder nach Deutschland eingereist ist, sorgt weiter für Debatten. Ein AfD-Abgeordneter nutzt den Fall, um am Grundgesetz zu rütteln.
Immer wieder wird darüber spekuliert, wie verfassungskonform die Alternative für Deutschland (AfD) wirklich ist. Die aktuelle Forderung des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz sorgt in dieser Sache erneut für Aufsehen.
Seitz plädierte nämlich für die Todesstrafe als Abschreckung bei illegaler Einreise, nachdem bekannt geworden war, dass sich ein aus Ellwangen abgeschobener Kameruner wieder in Deutschland aufhält.
„Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein“, postete Seitz auf Twitter.
Gemeint ist Artikel 102 des Grundgesetzes, der eindeutig besagt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Die Väter des Grundgesetzes hatten sich damit ganz klar gegen die Praxis während der Zeit der Nationalsozialisten positioniert.
Seitz ist ein ehemaliger Staatsanwalt
Seitz sitzt seit Oktober 2017 im Deutschen Bundestag. Der Jurist aus Baden-Württemberg wird dem völkisch-nationalistischen Flügel der Partei zugerechnet und sitzt im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Das baden-württembergische Justizministerium hat dem früheren Freiburger Staatsanwalt den Beamtenstatus entzogen. Das Ministerium hat ihm Verstöße gegen die Pflicht zur politischen Mäßigung, zur Neutralität und Unparteilichkeit sowie zur Verfassungstreue vorgeworfen.
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