Berlin/Bremen (ots/fs) – Auf Beschluss des Bundesvorstands der rechtsextremistischen AfD wurden zwei Organklagen gegen die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zudem wurden damit auch laut AfD zwei Eilanträge verbunden, “um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen”.
Die Alternative für Deutschland begründet diese rechtlichen Schritte mit den Äußerungen der Kanzlerin zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika. Hier hatte Bundeskanzlerin Merkel unter anderem gefordert, dass die Wahl des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten rückgängig zu machen sei. Zudem forderte sie, dass keine Mehrheiten mit Hilfe der Alternative für Deutschland gewonnen werden sollen. Bundesregierung und Bundeskanzlerin veröffentlichen diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten.
Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien.
Bundessprecher der AfD Prof. Dr. Jörg Meuthen
Das Bundesverfassungsgericht wurde daher angerufen, “um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Bundeskanzlerin feststellen zu lassen”.
Bundessprecher Tino Chrupalla fügt hinsichtlich der zweiten Organklage hinzu:
Doch damit nicht genug: Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung verbreitet diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD bis heute auf einer amtlichen Website. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, um den politischen Gegner anzugreifen, sollte der Regierung doch ihr Verfassungsminister Seehofer erst kürzlich mitgeteilt haben.
Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte den Eingang der Klagen.
Die AfD hatte erst kürzlich erfolgreich gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil dieser ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite veröffentlicht hatte. Nach der Karlsruher Rechtsprechung müssen Politiker, wenn sie sich als Regierungsmitglied äußern, das Gebot staatlicher Neutralität wahren.
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