Einen Teilerfolg erringt die AfD Sachsen. Sie darf bei der Landtagswahl am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten antreten. So die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes.
Ob dieses nun ein weiser Richterspruch ist? Nein, aber rechtlich entspricht er unserem Demokratieverständnis. Auch für eine rechtsextremistische Partei, die unsere Demokratie mit Füssen tritt. Ein endgültiger Richterspruch in dem Rechtsstreit über die ursprünglichen 61 Kandidaten steht noch aus.
Frank Schurgast
Bild: lvz
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