Auf richterlichen Beschluss muss Youtube seinen Nutzern ein zuvor entferntes Video der AfD nun wieder zugänglich machen.
Berlin. Im vergangenen Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem Youtube-Kanal ein nachrichtlich gehaltenes Video, in dem es u.a. um einen Messerangriff eines Mannes aus Eritrea geht. Im Video wird AfD-Chefin Alice Weidel mit dem Begriff “Messer-Einwanderung” zitiert. Youtube hatte das Video daraufhin entfernt, musste es jetzt auf richterlichen Beschluss wieder zugänglich machen. Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Video “evident keine ‚Hasserfüllten Inhalte‘ nach der Definition der Antragsgegnerin enthält”.
Kein Verstoß
YouTube hatte die Löschung des Videos und den zeitlich begrenzten Ausschluss der AfD-Fraktion von der Funktion des Livestreaming unter anderem mit dem Verstoß gegen sogenannte Community-Richtlinien begründet, die keine „hasserfüllten Inhalte“ zuließen. Darauf, so das Kammergericht, könne sich YouTube nicht berufen. Im Urteil hieß hieß es weiter, dass auch keine Verstöße gegen die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgeführten Straftatbestände “ganz offensichtlich nicht erfüllt” seien. Bei Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung des Kammergerichts, droht dem Konzern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
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