Die AfD ist in Nordrhein-Westfalen vor dem dortigen VerfGH mit einer Beschwerde gegen das Ergebnis der Landtagswahl von 2017 gescheitert. Das Gericht konnte keine Wahlmanipulation feststellen.
Rund eineinhalb Jahre nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die AfD mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht in Münster gescheitert. Die Beschwerde wurde als “offensichtlich unbegründet” zurückgewiesen, wie der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) am Freitag mitteilte (Beschl. v. 18.12.18, Az. VerfGH 16/17). Die Partei hatte landesweite systematische Wahlfehler und Wahlfälschung zu ihren Lasten behauptet und eine Neuauszählungen aller Zweitstimmen verlangt.
Der Landeswahlausschuss hatte in rund 50 von über 15.000 Stimmbezirken Unregelmäßigkeiten festgestellt und das Zweitstimmenergebnis für die AfD kurz nach der Wahl im Mai 2017 um 2.204 auf insgesamt 626.756 nach oben korrigiert.
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