Weil die NPD in einem Wahlwerbespot Ausländer verächtlich macht, darf das ZDF die Ausstrahlung ablehnen. Die ARD weist den Spot wegen Volksverhetzung zurück.
Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aussendung eines ausländerverachtenden Wahlspots der rechtsextremen NPD zur Europawahl verweigern. Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Ausstrahlung eines Beitrags verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe am Samstag ab. Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF Recht gegeben.
Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die NPD dem ZDF einen Wahlwerbespot eingereicht, in dem behauptet wird, Deutsche würden „seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner“. Das Oberverwaltungsgericht hatte festgestellt, der Beitrag mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.
ARD: Spot klarer Fall von Volksverhetzung
Der für Wahlwerbung in der ARD zuständige RBB hatte den NPD-Spot bereits in der vergangenen Woche mit der Begründung abgelehnt, er erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. „Wir gehen davon aus, dass unsere Ablehnung, gegen die bisher keine Rechtsmittel geltend gemacht wurden, bestehen bleibt und wir nicht ausstrahlen“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel.
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