Unzulässige Wahlwerbung im Bundestagswahlkampf 2017 lautet der Vorwurf des Landtages an die AfD. Aus diesem Grunde fordert der Landtag von der rechtsextremistischen Partei laut SWR rund 11.000 Euro zurück. Ein Landtagssprecher sagte gegenüber dpa, dass der entsprechende Bescheid am vergangenen Donnerstag an die Fraktion der AfD gegangen sei.
Laut Landtagssprecher wird die Rückzahlung des Betrages sofort fällig. Innerhalb eines Monats kann die AfD-Fraktion jedoch gegen den Bescheid klagen. Der Bescheid müsse erst seine Bestandskraft haben, bevor die Verwaltung des Landtages die Zahlungspflicht durchsetzen werde.
Der Gollum
Aber warum unzulässige Wahlwerbung? Es geht vor allem um die Wahlkampagne, als die AfD in ihrem rechts-kreativen Überschwang den Gollum aus dem Fantasy-Klassiker “Herr der Ringe” auf die Stuttgarter los ließ. “Tatort”: Eine Videoleinwand auf dem Stuttgarter Pragsattel. Unter anderem wurde hier der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD als Gollum verunglimpft. Politische Satire ist nicht gerade ein Paradefach der Rechtsextremisten.
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Einen Verstoß gegen das Fraktionsgesetz sah zurecht darin die grüne Landtagspräsidentin Muhterem Aras. So wurde der Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten. Das alles hat natürlich auch einen ernst zunehmenden Hintergrund: Alle Fraktionsmittel der Parteien werden aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt. Viele verbindliche Regelungen sind aus diesem Grund von den Fraktionen zu beachten. Unter anderem dürfen die Gelder nicht für Parteizwecke verwendet werden, also auch nicht für die Wahlwerbung.
Und wen wundert es am Ende noch, dass die AfD die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet hat und will die Angelegenheit notfalls gerichtlich klären lassen. Oder wurden am Ende doch Spendengelder aus der Schweiz verwendet?
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