Der baden-württembergische Landtag will sich eine neue Geschäftsordnung geben – auch wegen der AfD. Abgeordnete warnen jedoch vor einer „Lex AfD“, aber auch vor einem „Majestätsparagrafen“.
Die Geschäftsordnung des Landtags hat nicht gerade das Zeug zum Bestseller. Das Büchlein, das in rund 100 Paragrafen die Details des Parlamentsbetriebs regelt, ist eigentlich nur für Betroffene interessant. Doch seit AfD-Abgeordnete ihr Mandat ausüben und lustvoll mit der Landtagspräsidentin im Clinch liegen, steht das Regelwerk wieder im Fokus.
Wie etwa geht man mit Abgeordneten um, die das Plenum trotz eines Ausschlusses nicht verlassen – so wie kurz vor Weihnachten, als Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon die Ordnungsmaßnahmen von Präsidentin Muhterem Aras zunächst ignorierten. Muss das Parlament dies genauer regeln? Auch über scheinbar banale Dinge gab es häufig Zerwürfnisse zwischen der AfD und den übrigen Parteien. Darf ein Abgeordneter eine Persönliche Erklärung vom Rednerpult aus abgeben – oder muss er ans Saalmikro, wie von Aras gefordert? Oder: Wer darf wann außerordentliche Präsidiumssitzungen einberufen?
Boykott der Abschlusssitzung
Solche Fragen diskutiert seit einigen Monaten eine Geschäftsordnungskommission, in der alle Fraktionen ihre Cheforganisatoren geschickt haben, die sogenannten Parlamentarischen Geschäftsführer (PGF). „Wir sind uns im wesentlichen einig“, sagt Grünen-PGF Uli Sckerl. Man wolle keine große Reform anstoßen, sondern Unklarheiten beseitigen und habe sich dazu eine 30-seitige Synopse der Regeln anderer Parlamente besorgt. Schließlich sei die Absicht, die Neufassung demnächst mit großer Mehrheit zu verabschieden.
Doch die Materie ist heikel. Das lässt sich beispielsweise am Umstand ablesen, dass FDP und SPD die eigentlich für diesen Donnerstag vorgesehene Abschlusssitzung boykottiert haben. Sie sind verärgert über die Art, wie Grüne und CDU tags zuvor mit den Anträgen der Opposition zum Thema Fahrverbote umgingen. Eigentlich hatte die Kommission vereinbart, Anträge künftig in der Reihenfolge abzustimmen, in der sie gestellt wurden. „Das war Konsens“, sagt FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Trotzdem griff die Koalitionsmehrheit auf das alte Abstimmungsverfahren zurück, wonach „der am weitest gehende“ Antrag als erstes zur Abstimmung steht. Aus-diskutiert ist das noch nicht, denn Nicole Razavi, PGF der CDU, fragt: „Wollen wir wirklich das Windhundprinzip?“
Bild: © Ralf Roletschek Ralf Roletschek creator QS:P170,Q15080600, 13-05-15-landtag-bawue-innen-08, CC BY 3.0
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