Bremen (fs) – Der Landesteilhabebeirat hat die vom Senat beschlossenen Lockerungen bei den Besuchsregeln begrüßt. „Damit wird ein Rahmen für eine situationsgerechte Lösung vor Ort geschaffen“, erklärte der Landesteilhabebeirat nach seiner heutigen Sitzung. „Wichtig ist das Signal, dass die Möglichkeit eines Besuchs die Regel ist und nicht die Ausnahme. Und für Ausnahmen braucht es jetzt eine Rechtfertigung“, betont Arne Frankenstein als Vorsitzende des Landesteilhabebeirats.
Die Lebenssituation von behinderten Menschen in Einrichtungen ist seit Beginn der Corona-Krise von erheblichen Einschränkungen geprägt, die oft zu einer sozialen Isolation geführt haben. Vertreter*innen behinderter Menschen haben sich deshalb schon lange dafür eingesetzt, dass eine Entscheidung über Besuchsregeln an die örtlichen Gegebenheiten der Einrichtungen geknüpft wird. Auch strengere Regeln seien damit weiterhin möglich, aber nur wenn die Gegebenheiten vor Ort einen ausreichenden Infektionsschutz nicht anders ermöglichen.
Behinderte Menschen sind durch Corona gleich mehrfach Benachteiligungen ausgesetzt: Arbeitsangebote in Werkstätten für behinderte Menschen bestehen bislang nur für ca. 50 Prozent der Beschäftigten, Freizeitangebote können nicht im gewohnten Umfang sichergestellt werden und Besuchsregeln reduzieren die Möglichkeiten sozialer Interaktion. „Hieraus folgt eine besondere Verantwortung des Senats für diese Menschen, die mit dieser neuen Verordnung endlich eingelöst wurde“, so Frankenstein. Auch für behinderte Menschen gelte schließlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – auch bei der Ausgestaltung der Besuchsregelungen müsse dieser Grundsatz sowie die Rechte der Betroffenen gewahrt werden.
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