Für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten. Das hat der Bundestag am Abend beschlossen. Damit werden sogenannte E-Paper und E-Books den gedruckten Erzeugnissen gleichgestellt. Hygiene-Artikel für Damen wie Tampons und Binden sollen ebenfalls mit dem niedrigeren Steuersatz belegt werden. Der Bundesrat muss den Steuererleichterungen noch zustimmen.
Wissentlich für Abbrauch gesorgt
In der Nacht sorgte die AfD für einen vorzeitigen Abbruch der Sitzung. Die Fraktion beantragte eine namentliche Abstimmung: Da nur noch 133 Parlamentarier anwesend waren, konnten mehrere Gesetzentwürfe nicht mehr behandelt werden.
Quelle: B5 aktuell Nachrichten, 08.11.2019
Bild: Deutscher Bundestag
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