Berlin/Ganderkesee (ots/fs) – Mehr Vorwarnung ging nun wirklich nicht! Bereits Mitte vergangenen Jahres hatte Horst Seehofer gesagt, er wolle “alle Register” im Kampf gegen Rechtsextremismus ziehen und – nach intensiver Prüfung, versteht sich – “Combat 18” verbieten. Und was geschah? Nichts. Obwohl sogar vier Innenressortkollegen aus den Ländern beim Bundesinnenministerium rasches Handeln anmahnten.
Dabei waren die Drahtzieher des rechtsterroristischen Netzwerkes und viele seiner Strukturen bekannt. Juristisch konnte es seit dem Entstehen der Adolf-Hitler-Kampftruppe in den 1990er Jahren auch keinen Zweifel daran geben, dass die Organisation auf den Index gehört. Zumal die Blood&Honour-Vereinigung, deren militanter Arm “C18” ist, bereits seit dem Jahr 2000 auf der Verbotsliste steht.
Warum agiert der Rechtsstaat so zögerlich? Mussten die Dienste – wie so oft – erst einmal ihre V-Leute abziehen, ohne die viele rechtsextremistische Gruppen kaum existieren würden? Am Donnerstag, man erinnerte an die Befreiung der nur wenigen Überlebenden der Menschenvernichtungsfabrik Auschwitz vor 75 Jahren, kam nun das Verbot. Gut so – wenn man es nicht bei medienwirksam inszenierten Razzien belässt.
Das bedeutet auch, dass der Generalbundesanwalt endlich seine, hoffentlich solide gefertigte, Anklage gegen die mutmaßlichen Mörder des CDU-Kommunalpolitikers Walter Lübcke vorlegt. Deren Namen tauchen mehrfach und kaum zufällig im “C18”-Geflecht auf.
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