Das skandalöse Künast-Urteil: Im Netz darf es keine Treibjagd auf Politiker geben

Ganderkesee (fs) – Die Meinungsfreiheit ist das vielleicht höchste Gut das wir besitzen. Ohne sie wäre unsere Demokratie gar nichts wert. Und doch, es sollte Grenzen geben. Holocaustleugner müssen in unserem Land mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Fremdenhass darf nicht zur Volksverhetzung werden. Aber wo endet die Meinungsfreiheit eigentlich?

In München hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass ein Wahlplakat der NPD mit dem Slogan “Geld für die Oma statt Sinti und Roma” zwar diskriminierend sei, aber nicht den Strafbestand der Volksverhetzung erfülle. Solche Urteile sind es, die den Rechten immer wieder in die Hände spielen. Immer wieder berufen sich die Rechten auf die Meinungsfreiheit. Auf der anderen Seite sind die Rechten alle Berufsallergiker wenn es um die freie Äußerung der Meinung ihnen gegenüber geht.

Die neue Meinungsfreiheit für Facebook-Nutzer

Natürlich ist dieses auch bei der rechtsextremistischen AfD so. Sie verunglimpft regelmäßig ihre demokratischen Gegner im Parlament als “Systemparteien”. So auch die Grünen. Überraschend war es deshalb schon, dass Christian Lüth (AfD) in Bezug auf Renate Künast twitterte: “Was ist los mit unseren Gerichten?” Selbst der, die Grenzen des Anstandes ständig überschreitenden, Pressesprecher der AfD-Bundestagsfraktion hatte keinerlei Verständnis dafür, dass Facebook-Nutzern vom Berliner Landgericht ein skandalöser Persilschein ausgestellt wurde. Von dieser neuen Meinungsfreiheit für Facebook-Nutzer sind jetzt Äußerungen wie “Drecksfotze” oder “Stück Scheiße” in Richtung Renate Künast von den Grünen keine Beleidigungen mehr nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch.

Die Blüten des Berliner Skandalurteils erlauben nun also auch Künast als “Schlampe” zu bezeichnen oder auch den Vorschlag eines Facebook-Nutzers: “Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird.” Das richterliche Urteil besagt nun nämlich, dass dieses nicht damit gleichzusetzen ist, dass jemand seinen sexuellen Fantasien freien Lauf lässt. Vielmehr wird Künast nach Auffassung des Landgerichts hier nicht als Person diffamiert. Nein, sie würde hier ja nur dafür kritisiert werden, was sie gesagt habe. 1985 soll sich Renate Künast für die Straffreiheit für Sex mit Kindern ausgesprochen haben, was Künast von jeher bestreitet.

Sind Politiker Freiwild?

Nur darf deshalb nun eine Frau hemmungslos herabgewürdigt werden? Nein! Und jemand, der ihr gegenüber verbale Gewalt ausübt ist nun fein raus? Nein das darf nicht sein. Denn alles das fällt eben nicht unter die Meinungsfreiheit. Auch nicht, wenn die Richter des Berliner Landgerichtes begründen, dass das Thema Pädophilie ein hohes Empörungspotenzial in sich birgt und Künast sich als Politikerin eine sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss. Ein echtes Skandal-Urteil.

Sind Politiker nun also Freiwild? Nein. Und auch im Internet darf es keine Treibjagden auf sie geben. Dahin ist nun der sowieso naive Glaube, dass mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz aus dem letzten Jahr ein Mittel gefunden wurde, um die Hetze vor allem in den sozialen Netzwerken zu stoppen. Nun sind zwar Facebook, Twitter und Co. dazu verpflichtet “offensichtlich rechtswidrige Inhalte” innerhalb von 24 Stunden zu löschen, doch die, auch aufgrund des Gesetzes, nicht zu beantwortende Frage bleibt: Was ist eigentlich “offensichtlich”?

Alle Facebook-Posts zu Künast sind ein ungeheuerlicher Vorgang an und für sich, aber nun sind sie höchst richterlich straffrei geworden. Trotzdem muss man sich auch vor Augen führen, dass die Unabhängigkeit der Justiz zu unserer Demokratie zählt. Und gerade deswegen darf man auch darauf vertrauen, dass Fehlurteile von der nächsten Instanz aufgehoben werden.

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Ein Kommentar

  1. “aber nun sind sie höchst richterlich straffrei geworden” – bis jetzt ja wohl nur “richterlich”… der Instanzenweg ist noch nicht ausgeschöpft.

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