Berlin/Bremen (ots/fs) – Es geht um Abgeordnete, die vor einer “Islamisierung Europas” warnen und die “Verdrängung der europäischen Völker” heraufbeschwören. Es geht um Parlamentarier, die von einer “muslimischen Invasion” schwadronieren und Funktionäre, die Einträge über “SA-Truppen der sogenannten demokratischen Parteien” verfassen. Kurz: Es geht um die Berliner AfD. Was deren Mitglieder äußern, ist oft spalterisch, diskriminierend und hetzerisch – darin stimmen die meisten Politiker der anderen Parteien mit den meisten Beobachter überein.
Offen ist bisher, ob das Wirken des Berliner Landesverbandes der AfD sich auch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. Nur dann nämlich kann, darf und muss der Verfassungsschutz die Partei als Beobachtungsobjekt einstufen. Nur dann darf er die Funktionäre mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen.
Der Berliner Verfassungsschutz prüft genau diese Frage – und nun ist passiert, was niemals hätte passieren dürfen. Ein “Zwischenbericht” ist in die Hände der Berliner AfD gelangt. Damit steht der Verdacht im Raum, dass ein Mitarbeiter der Behörde eine Partei mit Interna versorgt, deren Verfassungstreue zumindest zweifelhaft ist. Sitzen die mutmaßlichen Feinde der Demokratie also in den eigenen Reihen? Der Verdacht muss aufgeklärt werden.
Schwer wiegt auch ein weiterer Verdacht. Denn der Hinweisgeber behauptet, der politischen Führung habe das (entlastende) Ergebnis des Zwischenberichtes nicht gepasst. Nur deswegen solle der Bericht überarbeitet werden. Auch dieser Verdacht ist nicht bewiesen. Die Innenverwaltung weist ihn zurück.
Für die Verantwortlichen und alle jene, die sich ernsthaft um die Demokratie sorgen, ist der Fall der wohl größte anzunehmende Unfall. Denn profitieren kann davon bisher nur einer: die Berliner AfD.
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