Itzehoe/Heidelberg/Ganderkesee (fs) – Am Landgericht Itzehoe wird gegenwärtig gegen mehrere deutsche und polnische Staatsbürger wegen des Vorwurfs bandenmäßigen Kfz-Versicherungsbetrugs verhandelt. Von der Verteidigung der Angeklagten wurde der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma auf die pauschalierenden und rassistischen Aussagen eines Zeugen, des Kriminalhauptkommissars E. von der Kriminalinspektion Itzehoe aufmerksam gemacht. In seinen pauschalisierenden Ausführungen bezeichnete der Kriminalbeamte die Angeklagten als “Zigeuner”, deren Familien als “Stämme”, “Sippe” und die Familienmitglieder als “Stammesangehörige”.
Ein derartiger Sprachgebrauch nimmt die Sichtweise des Nationalsozialismus auf, wie sie in den bundesdeutschen Polizeibehörden auch nach 1945 noch über Jahrzehnte gepflegt wurde und mit der durch die Kriminalisierung der gesamten Minderheit die Rehabilitierung der Täter betrieben wurde.
Derart diskriminierende Aussagen eines Polizeibeamten sind in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht hinnehmbar. Es muß hier auch Aufgabe des Gerichts sein, sich gegen eine im Kern rassistische Sprache zu wenden, die von der Itzehoer Polizei ins Verfahren eingebracht wurde. Es besteht insbesondere nach Kenntnis des Zentralrates keinerlei sachlicher Bezug der von der Itzehoer Polizei vorgenommenen ethnischen Kennzeichnung der Angeklagten zu den vorgeworfenen Straftaten. Damit verstößt die Itzehoer Polizei bewußt und gezielt gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.
Herbert Heuß, wissenschaftlicher Leiter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
Nachdem die Verteidigung den rassistischen Diffamierungen der Angeklagten deutlich entgegengetreten war, sind nach Auffassung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma jetzt Richter und Schöffen gefordert, eine klare Stellungnahme zu diesen Aussagen zu formulieren.
Es ist Aufgabe der Polizei, Kriminalität zu verfolgen und zwar ohne Ansehen der Person. Die Gerichte müssen beim Nachweis von Kriminalität entsprechend unseren Gesetzen ihr Urteil sprechen. Die Abstammung von Beschuldigten darf weder von der Polizei noch von den Gerichten als Maßstab für ihr Handeln genommen werden, das ist die zentrale Lehre aus unserer deutschen Geschichte und deshalb grundlegendes Prinzip unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Vor Gericht darf keine Gruppe bevorzugt werden und ebensowenig dürfen Menschen aufgrund ihrer Abstammung benachteiligt werden.
Romani Rose als Vorsitzender des des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wendet sich daher auch an den Innenminister von Schleswig-Holstein mit der Bitte um Aufklärung und gegebenenfalls Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den betreffenden Beamten der Itzehoer Kriminalinspektion.
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