Die frühere AfD-Spitzenpolitikerin Doris von Sayn-Wittgenstein sollte wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein aus der Partei ausgeschlossen werden. Nun darf sie bleiben.
Die Parteikarriere der AfD-Politikerin Doris von Sayn-Wittgenstein gleicht einer Achterbahnfahrt. Vor zwei Jahren wäre sie fast Co-Bundesvorsitzende der AfD geworden, dann aber fiel sie tief. Sehr tief.
Nur wenige Monate später wurde die Juristin aus ihrer schleswig-holsteinischen AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen und legte im Dezember 2018 auch den Vorsitz des dortigen Landesverbands nieder.
Der Grund: Sie soll nicht nur für den vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuften “Verein Gedächtnisstätte” geworben haben – einer Organisation, die auf einer Unvereinbarkeitsliste der Bundespartei steht -, sondern dort Mitglied gewesen sein.
Der AfD-Bundesvorstand beschloss daraufhin im Dezember 2018, gegen von Sayn-Wittgenstein ein Ausschlussverfahren anzustrengen, das nach der Parteisatzung vor dem AfD-Landesschiedsgericht in Schleswig-Holstein verhandelt wurde.
Doch der Bundesvorstand der AfD scheiterte jetzt mit seinem Vorhaben, die 64-Jährige aus der Partei zu werfen.
Am heutigen Montag erfolgte der schriftliche Beschluss durch die Kammer des AfD-Landesschiedsgerichts. Der Antrag des Bundesvorstands auf einen “Verlust der Parteimitgliedschaft” werde “abgewiesen”, heißt es in dem 38 Seiten umfassenden Papier, das dem SPIEGEL exklusiv vorliegt.
Nach dem Beschluss des Landesschiedsgerichts kann theoretisch nun noch das AfD-Bundesschiedsgericht tätig werden. “Dieses Urteil unterliegt auf Antrag einem Rechtsmittel auf Überprüfung durch das Bundesschiedsgericht”, heißt es in dem Schriftsatz. Dieser müsse innerhalb eines Monats gestellt werden. Ob es dazu kommt, ist bislang offen.
Eine Zeugenaussage hat mehr Gewicht
In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, der “Verein Gedächtnisstätte” habe in einem Brief an die beiden Bundessprecher der AfD – gemeint sind Alexander Gauland und Jörg Meuthen – und in einem zugleich an sechs weitere Landtags- und Bundestagsabgeordnete der Partei gerichteten offenen Brief erklärt, “dass die Antragsgegnerin dort zu keinem Zeitpunkt Mitglied” gewesen sei. Zugleich habe von Wittgenstein in einer E-Mail vom 5. Dezember 2018 darauf verwiesen, dass sie sich nach ihrem Besuch im Jahr 2014 mit der Gedenkstätte und ihrem Trägerverein nicht weiter befasst habe, auch habe der Verein bestätigt, dass sie dort zu keinem Zeitpunkt Mitglied gewesen sein. Sie stehe “auf dem Boden des Grundgesetzes, der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung und dem Parteiprogramm der AfD”, zitiert sie das Schiedsgericht.
Bild: Screenshot Youtube
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