In der Schweiz sollen gleichgeschlechtliche Paare künftig auch heiraten dürfen. Das hat die große Parlamentskammer beschlossen. Der Nationalrat sprach sich zudem für den Zugang lesbischer Paare zur Samenspende aus. Noch muss die Vorlage aber weiter Hürden nehmen.
Gleichgeschlechtliche Paare haben in der Schweiz die Möglichkeit ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Die eingetragene Partnerschaft ist aber nicht mit den gleichen Rechten und Pflichten verbunden wie die Ehe, die anders als in vielen europäischen Ländern bisher nur heterosexuellen Paaren offensteht.
Der Nationalrat hat sich in der Gesamtabstimmung mit 132 zu 52 Stimmen (13 Enthaltung) für eine umfassende Gleichstellung entschieden und damit auch für den Zugang zur Samenspende und die Elternschaftsanerkennung ab Geburt. Beide Anliegen sind für die LGB-Organisationen von zentraler Bedeutung und beide haben heute eine Mehrheit erzielt.
Kinder gleichgeschlechtlicher Paare würden so die gleichen Rechte wie Kinder heterosexueller Paare haben. Endlich müssten nicht mehr absurde, lange und teure Adoptionsverfahren durchlaufen werden, bis das Kind zwei Elternteile hat und während denen das Kind beim Tod der leiblichen Mutter vollkommen ohne Schutz ist.
Salome Zimmermann, die Präsidentin des Komitees “Ehe für alle”
Das letzte Wort wird wohl das Volk haben. Die christlich-konservative Eidgenössische-Demokratische Union (EDU) hat angekündigt das Referendum ergreifen zu wollen, um die Gesetzesänderung vors Volk zu bringen.
Dieser Artikel von Reto Thumiger beruht auf einer Pressemeldung von Pink Cross und erschien erstmalig am 14.06.2020 auf Pressenza. Der Artikel ist lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 International license.
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