Eine Berliner Waldorfschule lehnt die Aufnahme eines Kindes eines AfD-Funktionärs ab – und die Aufregung ist groß. Doch das Recht privater Schulen, Privatschulen zu sein, das heißt auch, sich ihre Klientel selbst auszusuchen.
Eine Waldorfschule in Berlin lehnt die Aufnahme eines Kindes ab, und zwar mit Hinweis auf die politische Tätigkeit des Vaters, der AfD-Funktionär ist. Der Vater macht es publik, die AfD klagt über „Diskriminierung“, die Vorsitzende der parteinahen Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, twittert was von „neuen Judenkindern“, Liberale beklagen die „Sippenhaft“, selbst der Vorstand des Bundes freier Waldorfschulen findet die Entscheidung falsch, und der rot-rot-grüne Senat schaltet die Schulaufsicht ein.
Damit spätestens wird klar, was auf dem Spiel steht: Das Recht privater Schulen, Privatschulen zu sein, das heißt auch, sich ihre Klientel selbst auszusuchen.
Man kann sich fragen, weshalb ausgerechnet ein AfD-Funktionär sein Kind auf eine Schule schicken will, deren Eltern größtenteils zu jener Gruppe gehören, die von seiner Partei als „rot-grün versiffte Gutmenschen“ diffamiert wird. Man kann sich auch fragen, warum „rot-grün versiffte Gutmenschen“ ihre Kinder so gern auf Schulen schicken, deren Gründer Rudolf Steiner ein antirationaler Spinner, Rassist und Antisemit war.
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