Ex-NPD-Politiker Maik Schneider wieder auf freien Fuß

Ein verurteilter Brandstifter kommt wegen überlanger U-Haft frei. Das ist so bedauerlich wie der Umstand, dass dem Minister dazu nichts einfällt.

Ein bedauerlicher Einzelfall, den er sich nicht erklären kann. So nennt Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig von den Linken die Entlassung des Ex-NPD-Politikers und mutmaßlichen Brandstifters Maik Schneider aus der Untersuchungshaft. Zuvor hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht die Freilassung verfügt, weil „vermeidbare und dem Staat zuzurechnende Verfahrensverzögerungen“ zu überlanger Haft geführt hätten.

Schneider steht in Potsdam vor Gericht, weil er 2015 eine Turnhalle angezündet haben soll, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war. Neuneinhalb Jahre hat er dafür und wegen weiterer Delikte bekommen. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Jetzt wird neu verhandelt, und viele sind empört.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat sei erschüttert, heißt es. Wo kommen wir hin, wenn Verbrecher wegen verschleppter Verfahren auf freien Fuß kommen? Dazu ein Justizminister, der erklärt, dass er sich das nicht erklären kann.

Bedauerlich. Denn es gäbe etwas zu erklären. Zum Beispiel, dass der Ex-NPD-Mann, obwohl geständig, bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten hat. Entsprechend ist Untersuchungshaft eine Haft für einen potenziell Unschuldigen. Und weil ihr eigentlicher Zweck die Sicherung des Verfahrens ist, ist sie auch ziemlich hart.

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