Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht. / Foto: Olaf Kosinsky ist lizenziert unter CC BY-SA 3.0

Extremistische Demos sollen in Sachsen-Anhalt künftig einfacher verboten werden können

Magdeburg/Bremen (fs) – Demonstrationen wie die des Neonazis Sven Liebich in Halle sollen künftig in Sachsen-Anhalt leichter verboten werden können. Der sachsen-anhaltinische Innenminister Holger Stahlknecht von der CDU äußerte heute gegenüber dpa, dass sein Haus derzeit an einer Gesetzesänderung hierzu arbeite. Letztlich ist es die Reaktion Stahlknechts auf die immer lauter werdenden Forderungen, die Demos von Liebich, die er wöchentlich in Halle an der Saale abhält, zu verbieten. Heute befasste sich dann auch sogleich das Kabinett mit der Thematik.

Der deutschlandweit bekannte Rechtsextremist Liebich wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremer Provokateur und Verschwörungstheoretiker eingestuft. Im jährlichen Verfassungsschutzbericht für Sachsen-Anhalt findet man regelmäßig Passagen, die sich Liebich widmen. Er gilt seit mehreren Jahren bereits als der führende Kopf der sogenannten Montags-Demos in der Saalestadt, die er zumeist auch selber anmeldet. Seit einigen Wochen schließt sich Liebich an Wochenenden Demos gegen die Corona-Maßnahmen an. Er gilt auch dort als ein maßgeblicher Akteur. Sicherlich ist er auch am 29. August in Berlin zu erwarten.

Der rechtsextreme Provokateur und Verschwörungstheoretiker Sven Liebich. / Foto: Screenshot Youtube

Auch wenn Liebich als Extremist eingestuft wurde, ist ein Verbot seiner Demos nicht möglich bei der jetzigen Gesetzeslage. Die Gesetzesänderung soll nun künftig ermöglichen, dass Demonstrationen, welche die öffentliche Sicherheit gefährden können, verboten werden können. Ähnliche Gesetzgebungen findet man unter anderem auch in Bayern.

Wenn alle bemüht sind, gehe ich davon aus, dass sich die Änderung in wenigen Monaten umsetzen lässt.

Innenminister Holger Stahlknecht heute gegenüber dpa

Außerdem weißt Stahlknecht noch darauf hin, dass Demos künftig auch verboten werden könnten, wenn die Würde von Einzelnen oder ethische Grundsätze verletzt werden.

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