Berlin/Ganderkesee (ots/fs) – Ein Facebook-Post behauptet, dass nach Anschlägen mit deutschen Opfern keine Trauerbeflaggung angeordnet werde. Nach dem Anschlag von Hanau seien die Flaggen auf halbmast gesetzt worden. (https://v.gd/7XBCHz)
Bewertung
Die Behauptung, dass es bei Anschlägen mit deutschen Opfern keine Trauerbeflaggung gebe, ist falsch.
Fakten
Deutsche Flaggen wehten unter anderem nach dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 auf halbmast (http://archive.ph/qWiqa). Zudem fielen dem Anschlag in Hanau, nach dem Trauerbeflaggung angeordnet wurde, laut Landeskriminalamt drei Deutsche zum Opfer – der Attentäter und dessen Mutter nicht eingerechnet.
Eine Trauerbeflaggung ordnet der Bundesinnenminister an – und zwar unter anderem für die obersten Bundesbehörden (http://archive.ph/yYRrm). Trauerbeflaggung könne örtlich begrenzt, auf ein Land beschränkt oder bundesweit erfolgen, erklärte ein Ministeriumssprecher der dpa, und dieses an einem Tag oder mehreren Tagen.
Weil Deutschland ein föderaler Staat ist, können die Länder selbst entscheiden, inwieweit sie die Trauerbeflaggung umsetzen, so der Ministeriumssprecher. Die Bestimmungen des Bundes haben demnach “keine bindende Wirkung für die Länder und Gemeinden beziehungsweise Gemeindeverbände. Gleichwohl orientieren sich diese weitgehend am Bund.”
Am 19. Februar 2020 erschoss der Deutsche Tobias Rathjen in der Hanauer Innenstadt neun Menschen. Anschließend brachte er seine Mutter in deren Wohnung um und erschoss sich selbst. Vor der Tat hatte Rathjen im Internet rassistische Ansichten sowie abstruse Verschwörungstheorien geäußert.
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