Berlin/Ganderkesee (ots/fs) – In Deutschland sind seit Mitte März umfassende Kontaktsperren für die Bürger in Kraft, die die Ausbreitung des Coronavirus bremsen sollen. In einem Facebook-Post vom 9. April heißt es, ein Berliner Gericht habe ein Gottesdienstverbot bestätigt, das jedoch nicht für Moscheen gelte (https://v.gd/xnNOB0).

Bewertung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte tatsächlich das Gottesdienstverbot. Doch sind demnach Zusammenkünfte in Kirchen wie auch in Moscheen gleichermaßen nicht erlaubt.
Fakten
Bund und Länder einigten sich am 16. März 2020 auf drastische Einschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu bremsen. Unter anderem wurden “Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften” untersagt (http://archive.vn/RHESI).
Am 14. März beschloss der Berliner Senat eine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2-EindV; http://archive.vn/NkoBJ). Veranstaltungen und Versammlungen dürfen nach § 1 SARS-CoV-2-EindV nicht stattfinden. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Gerichtsverhandlungen. Nicht von dem Verbot ausgenommen sind jedoch muslimische Freitagsgebete und christliche Gottesdienste.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am 7. April, dass das Verbot rechtlich nicht zu beanstanden sei (http://archive.vn/SqgiJ). Die Überschrift der Mitteilung bezieht sich nur auf Gottesdienste, da es in den Anträgen um “Gottesdienste in traditioneller römischer Liturgie” ging. In der Begründung der Entscheidung schloss das Gericht jedoch andere Religionen mit ein: “Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung sei der Besuch von Kirchen, Moscheen und Synagogen zwar erlaubt, allerdings nur zur individuellen stillen Einkehr.”
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 8. April den Beschluss und wies ebenfalls darauf hin, dass das Verbot nicht nur für christliche Gottesdienste gilt (http://archive.vn/MTYen).
Über den Autor
Teilen mit:
- Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klick, um auf Reddit zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klick, um auf Tumblr zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klick, um auf Pinterest zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klick, um auf Pocket zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klicken, um in Skype zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
- Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet)