Berlin/Ganderkesee (fs) – Seit über 100 Jahren demonstrieren Frauen für Gleichberechtigung auf allen Ebenen – politisch, ökonomisch und gesellschaftlich. Hierzulande konnte bereits vieles zum Positiven verändert werden – so schafft es Deutschland 2020 im weltweiten Vergleich des „Global Gender Gap Report“ auf Platz 10 der 153 untersuchten Länder. Doch was bisher errungen wurde, ist nicht selbstverständlich und nicht unumkehrbar. Gleichzeitig wächst eine neue Form der Gewalt gegen Frauen heran – digitaler Frauenhass.
Äußern sich Frauen online politisch, feministisch oder in sonst einer Art und Weise kritisch, erfahren sie – im Gegensatz zu Männern – oft sexistische Pöbeleien bis hin zu expliziten Vergewaltigungsdrohungen. Dagegen wehren können sie sich bisher nur mit größtem Aufwand.
Jüngst scheiterte die Grünen-Politikerin Renate Künast zunächst vor Gericht mit dem Versuch, gegen teils extreme Hassrede auf Facebook vorzugehen, nach ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts wurden immerhin sechs der 22 Kommentare als Beleidigungen eingestuft. SPD-Politikerin Sawsan Chebli muss nach einem Gerichtsurteil Ende Februar vorerst u.a. hinnehmen, in einem Youtube-Video als „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet zu werden.
Nun legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vor. Dieser sieht u.a. vor, dass insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen gemeldet und entfernt/gesperrt werden sollen. Die Hassrede gegen Frauen wurde erst nach Kritik des Deutschen Juristinnenbundes explizit mitaufgenommen, denn sie stelle „(…) eine besonders schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar und hat als mit digitalen Mitteln ausgeübte Gewalt oft massive körperliche und psychische Auswirkungen.“
„In der ersten Fassung des Gesetzentwurfes hieß es noch, die Regelungen seien ‚geschlechtsneutral und betreffen Frauen und Männer in gleicher Weise‘. Hier zeigt sich, dass die Lebenswelt von Frauen in Gesetzgebungsprozessen leider allzu oft nicht ausreichend berücksichtigt wird“, erklärt BDP-Präsidentin Dr. Meltem Avci-Werning.
Hassrede hat deutliche psychologische Auswirkungen auf die betroffenen Personen: Durch anhaltendes Cybermobbing können sich posttraumatischer Stress, Depressionen bis hin zu Suizidgedanken entwickeln. Dem gilt es, durch entsprechende gesetzliche Vorgaben Einhalt zu gebieten.
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