Meiningen/Ganderkesee (fs) – Höcke während Protesten als Faschist bezeichnen. Da wollte die Stadt Eisenach nicht mitspielen und ließ die Proteste nicht zu. Einem Gerichtsurteil nach, ist dieses jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht in Meinigen entschieden, dass der thüringische AfD-Spitzenkandidat und -Landeschef als Faschist bezeichnet werden darf. Die Antragsteller konnten vor Gericht eindeutig belegen, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist. Es lagen genügend überprüfbare Tatsachengrundlagen vor. Dieses berichteten heute unter anderem Spiegel Online und die FAZ.
Hintergrund der gesamten Sache ist eine geplante Demonstration mit dem Thema
Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke.
Die Stadt Eisenach hatte diese Demonstration verboten. Im Vorfeld hatte die Stadt zur Auflage gemacht, dass “die Bezeichnung Faschist im Rahmen der Versammlung untersagt” sei. Die “Zeit” schreibt heute hierzu: “Die von der Stadt Eisenach angeführte strafrechtliche Relevanz des Begriffs als Beleidigung sah das Verwaltungsgericht Meiningen ebenso nicht wie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.”
Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, dass es ja um eine Frage gehe, die wesentlich die Öffentlichkeit berühre und somit die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund stehe. Will heißen, dass der Schutz der freien Meinungsäußerung gegenüber einer möglichen Ehrverletzung überwiege.
Bild: Screenshot Twitter
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