Menschen mit Behinderungen haben auch während der Corona-Pandemie oft das Nachsehen. / Foto: Robert Agthe ist lizenziert unter CC BY 2.0

Inklusion in Zeiten von Katastrophen-Medizin

Bochum/Ganderkesee (sk) – Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS), In-Institut der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL), ist besorgt, dass Menschenrechte, zumal Rechte von Menschen mit Behinderungen, in diesen hektischen Zeiten des medizinischen Krisenmanagements aus dem Blickfeld geraten. Mit dieser Stellungnahme beteiligt sich BODYS am aktuellen Diskurs über Empfehlungen für die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie.

Leitlinien wie die der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) demonstrieren diskriminierende und utilitaristische Tendenzen im aktuellen Krisenmanagement. Wenn es um die Frage geht, abzuwägen, wessen Leben angesichts Ressourcenknappheit gerettet werden soll – und wessen nicht –, soll und darf der Staat die medizinischen Verantwortlichen selbstverständlich nicht allein lassen. Er darf die Antwort auf diese Frage jedoch nicht Privaten – selbst, wenn es medizinische Fachgesellschaften sind –, manchmal nicht einmal der Exekutive überlassen.

BODYS empfiehlt, – zeitlich befristete – an den Menschenrechten orientierte Leitlinien in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu generieren. Behinderung darf weder unmittelbar noch mittelbar ein Kriterium für die Vorenthaltung oder Einstellung medizinischer Versorgung sein. Wenn der Staat diskriminierende Empfehlungen von Fachgesellschaften stillschweigend akzeptiert, macht er sich zum Komplizen dieser Diskriminierung.

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