Kein Recht auf das Bürgerhaus

Ganderkesee (fs) – Die Hamburger AfD wollte vor Gericht den Zugang zum Bürgerhaus im Stadtteil Wilhelmsburg für politische Veranstaltungen erzwingen. Nun ist die AfD-Fraktion vor Gericht endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht hatte am Freitag die Beschwerde der rechtsextremistischen AfD gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts endgültig zurückgewiesen. Die endgültige Entscheidung bedeutet, dass der Beschluss nun unanfechtbar ist. Ein Sieg für die Demokratie.

Missbrauchsversuch durch Rechtsextremisten

Die Fraktionschefs der Rechtsextremisten in Hamburg, Dirk Nockemann und Alexander Wolf, wollten laut dpa erreichen, dass die Stadt Hamburg auf die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg als Träger des Bürgerhauses einwirkt, damit diese der rechtsextremistischen AfD die Räumlichkeiten überlässt. Doch bereits das Verwaltungsgericht hatte Anfang August diesen Jahres den Antrag abgelehnt, da es der Stadt an Mitwirkungs- und Weisungsrechten gegenüber der Stiftung mangelt. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich nun an.

Auch das Oberverwaltungsgericht hat nicht feststellen können, dass die Stadt gegenüber der Stiftung über ausreichende Einwirkungsmöglichkeiten verfügt.

Gerichtssprecher gegenüber der dpa

Die Trägerstiftung hatte die AfD bereits mehrfach als Mieterin von Räumlichkeiten abgelehnt. Zuletzt wollten die Rechtsextremisten das Bürgerhaus für eine Wahlkampfveranstaltung zur Europawahl im Mai anmieten. Der Stiftungsvorstand sah die Arbeit des Bürgerhauses durch die AfD-Veranstaltung wiederholt als gefährdet an.

Frank Schurgast

Bild: BUEWI

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