Eine Berliner Waldorfschule wollte das Kind eines AfD-Politikers nicht aufnehmen – und löste damit Streit unter Lehrern, Eltern und Schülern aus. Die zuständige Stadtverwaltung positioniert sich eindeutig.
Monatelang diskutierten Eltern, Lehrer und Schüler – nun hat der Berliner Senat entschieden: Privatschulen haben das Recht auf freie Auswahl ihrer Schüler. Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politiker abzulehnen, ist damit nach Einschätzung des Senats juristisch völlig in Ordnung.
An der Waldorfschule tobt seit Monaten eine hitzige Debatte. Der Grund: Der Vater eines Kindes, das eingeschult werden sollte, ist ein Berliner AfD-Abgeordneter. Laut “Berliner Zeitung” wurden an der Schule einerseits Befürchtungen geäußert, dass der Vater des Kindes “durch ausländerfeindliche oder nationalistische Äußerungen den Schulfrieden gefährden” könne.
Andererseits gab es mahnende Stimmen, die auf die Meinungsfreiheit verwiesen und kritisierten, dass hier ein Kind in Sippenhaft genommen werde. In etlichen Versammlungen diskutierten die Eltern, ob dieses Kind in dieser Schule lernen darf – oder nicht. Am Ende, im vergangenen Herbst, entschied die Schule: Nein, das Kind wird nicht aufgenommen.
Vorgehen “nicht zu beanstanden”
Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) sah das damals “sehr kritisch”. Auch der Bund der Freien Waldorfschulen hatte erklärt, er wünsche sich, dass die Schule ihre Entscheidung noch einmal überdenke. Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski sprach von “Ausgrenzung und Sippenhaft”.
Bild: Bestimmte Rechte vorbehalten von jugendpresse.deutschland
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