Klage gegen Strafbescheide wegen Wahlkampfhilfen

Die AfD geht wie von ihr angekündigt gerichtlich gegen die von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafen wegen dubioser Wahlkampfhilfen vor. Die Klage sollte am Donnerstag eingereicht werden, sagte ein Parteisprecher der Nachrichtenagentur AFP. Die beiden Bescheide der Bundestagsverwaltung, nach denen die AfD insgesamt 402.900 Euro Strafe zahlen muss, waren am 16. April an die Partei übermittelt worden. Die einmonatige Frist, dagegen zu klagen, läuft somit an diesem Donnerstag ab.

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In den beiden von der Bundestagsverwaltung beanstandeten Fällen ging es um Wahlkampfunterstützung der Schweizer Werbeagentur Goal AG in Höhe von 89.800 Euro für Parteichef Jörg Meuthen und 44.500 Euro für den AfD-Europakandidaten Guido Reil.

Die Zuwendungen hätten von der AfD nicht angenommen werden dürfen, “da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren”, hatte die Bundestagsverwaltung argumentiert. “Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Parteiengesetz” entstehe gegen die AfD ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeiträge.

Bild: shutterstock

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