Knapp ein Jahr liegen die Vorgänge rund um eine AfD-Veranstaltung in der münsterischen Stadtbücherei zurück. Jetzt hat der örtliche AfD-Chef Post vom Amtsgericht bekommen.
Während in Münster eine Debatte darüber entbrannt ist, ob Politiker im Vorfeld der Europawahl an Diskussionsrunden mit dem AfD-Kandidaten Martin Schiller teilnehmen sollen, hat der Kreissprecher der rechtspopulistischen Partei ein weiteres Problem: Das Amtsgericht Münster hat gegen Schiller einen Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. „Es ist richtig, ich habe eine solche Benachrichtigung bekommen“, bestätigte er auf Nachfrage unserer Zeitung diesen Sachverhalt. Zugleich kündigte der Politiker an, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. „Wir werden das nicht akzeptieren.“ In diesem Fall würde es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen.
Protest gegen AfD-Veranstaltung in der Stadtbücherei
Hintergrund für den Strafbefehl sind Vorgänge rund um eine AfD-Veranstaltung in der Stadtbücherei im April 2018: Schiller soll dabei zusammen mit zwei weiteren Helfern vor einer Lesung einen Mann, der die Toilette im Untergeschoss benutzen wollte, „abgefangen, festgehalten, die Treppe hinaufgeschleift und schließlich vor der Eingangstür auf den Boden geworfen haben“, wie es in der damaligen Anzeige hieß. Der Mann soll dadurch Verletzungen erlitten haben. Schiller hatte unter Verweis auf ein angebliches Hausrecht erklärt, er habe den Mann nach Rücksprache mit der Polizei herausgetragen.
Bild: Screenshot Youtube
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