Osnabrück/Bremen (ots/fs) – Im vergangenen Jahr hat es wieder mehr Übergriffe auf Muslime und muslimische Einrichtungen wie Moscheen in Deutschland gegeben – und das trotz der Corona-Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Mindestens 901 islamfeindliche und antimuslimische Straftaten registrierten die Behörden bundesweit, das war ein Plus von knapp zwei Prozent gegenüber dem Jahr 2019 mit 884 Übergriffen. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, die der NOZ vorliegt. Die endgültigen Zahlen für 2020 dürften laut Links-Fraktion noch steigen, weil erfahrungsgemäß in den nächsten Wochen noch etliche Nachmeldungen dazukommen.
Bei den Taten wurden 48 Menschen verletzt. Das waren deutlich mehr als 2019, als 34 Menschen Verletzungen davontrugen, allerdings auch zwei Menschen starben. Die Behörden registrierten alleine in 77 Fällen Anschläge, Schmierereien und Schändungen auf und von Moscheen. In den meisten Fällen waren die Täter Rechtsextreme.
Damit hat sich der seit zwei Jahren anhaltende Anstieg fortgesetzt. 2018 waren es 824 Taten gewesen, 2019 genau 884 und 2020 nun 901 Taten. Nur zuvor, im Jahr 2017, als die Behörden zum ersten Mal Daten zu islamfeindlichen Straftaten ausgewertet haben, hatten die Behörden mit 950 Straftaten noch deutlich mehr registriert.
Zu den erfassten Straftaten zählen etwa Hetze gegen Muslime oder muslimische Flüchtlinge im Netz (sogenannte Hasskommentare), Drohbriefe und Angriffe auf Kopftuch tragende Frauen oder erkennbar muslimische Männer auf der Straße. Zudem gehören auch Sachbeschädigung und Nazi-Schmierereien an Häusern und Moscheen dazu. Über die Höhe der Schäden hatten die Behörden keine Erkenntnisse.
Die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte der NOZ:
Wir haben es bei den gemeldeten Straftaten nur mit der Spitze des Eisberges zu tun.
Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke gegenüber der NOZ
Denn obwohl es wegen der Corona-Auflagen weniger Gelegenheit für Straftaten im öffentlichen Raum gab, seien die Zahlen angestiegen. Zudem werde ein Großteil der Übergriffe von Betroffenen aus Scham oder Scheu vor den Behörden gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Jelpke forderte ein wirksames Antidiskriminierungsrecht, “damit es nicht nur bei Lippenbekenntnissen im Kampf gegen die Diskriminierung von Muslimen bleibt”.
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