Hamburg/Bremen (ots/fs) – Im Prozess um den Mordfall Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) nach NDR Informationen die Akten eines ehemaligen Verteidigers des Hauptangeklagten sicherstellen lassen. Das OLG hat dafür am 1. Dezember die Durchsuchung von Kanzleiräumen des Anwalts Alfred Dierlamm in Wiesbaden angeordnet. Dierlamm vertritt den ehemaligen Verteidiger des mutmaßlichen Lübcke-Mörders Stephan E., Frank Hannig, in einem anderen Ermittlungsverfahren und hatte die von Hannig angelegten sogenannten Handakten aus dem Verfahren gegen Stephan E. für ihn aufbewahrt.
Hintergrund der Sicherstellung ist, dass Stephan E. in dem Verfahren mehrere Versionen zum Tatablauf geschildert hat. Das Gericht möchte nun mithilfe der Handakten klären, welche Tatversion zutrifft. Konkret geht es um die Glaubwürdigkeit von Stephan E. und wie die unterschiedlichen Geständnisse zustande gekommen sein könnten. Die vertraulichen Notizen des Rechtsanwalts Hannig über Gespräche mit seinem Mandanten Stephan E. sollen nunmehr Klarheit darüber bringen, was in der Tatnacht tatsächlich geschehen ist. Am 2. Dezember händigte Dierlamm die “Handakten” dem OLG aus, bestätigte der Rechtsanwalt dem NDR. “Dieses Vorgehen ist strafprozessual zulässig”, so Dierlamm gegenüber dem NDR.
Dabei spielt vor allem eine mögliche Tatbeteiligung des ebenfalls angeklagten Markus H. eine Rolle. Markus H. muss sich derzeit wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord an Lübcke vor dem OLG verantworten. Die Anklage geht bislang nicht davon aus, dass Markus H. aktiv an der Tat beteiligt war. Das Gericht ist derzeit weder von einer Tatbeteiligung noch von einer Beihilfe von Markus H. überzeugt und hat deswegen im Oktober den Haftbefehl aufgehoben.
Die sichergestellten Unterlagen sollen nun vom OLG durchgesehen werden. Rechtsanwalt Dierlamm geht davon aus, dass nur Teile der Akten in das Verfahren eingebracht werden. “Nach der Durchsicht wird der Senat entscheiden, welche Aktenteile beschlagnahmt werden können”, so Dierlamm.
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