Der an diesem Wochenende festgenommene mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke soll bereits vor zehn Jahren wegen Landfriedensbruch verurteilt worden sein. Das damalige Strafmaß: Sieben Monate auf Bewährung.
Wie der “Spiegel” berichtet, hatte der Festgenommene in der Vergangenheit gute und eindeutige Verbindungen in die rechtsextremistische Szene. Im Umfeld der NPD in Hessen zeigte er sich besonders aktiv. Zehn Jahre ist es nun her, als der mutmaßliche Täter zusammen mit rund 400 weiteren “Autonomen Nationalisten” von der Polizei bei einem Aufmarsch festgenommen wurde. Grund des Aufmarsches war die 1. Mai-Kundgebung des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Diese wurde von den rechtsextremen Autonomen angegriffen. Der Tatverdächtige hatte damals sieben Monate Haft auf Bewährung bekommen.
Dieses war nun aber nicht die einzige Auffälligkeit, denn in der Vergangenheit fiel der Mordverdächtige immer wieder der Polizei auf. Gewaltdelikte stehen ganz ober auf seiner Vita, gefolgt von Verstößen gegen das Waffengesetz, Eigentumsdelikten sowie verschiedenste weitere Straftaten. Bisher nicht bekannt ist, ob es in diesen Fällen zu weiteren Verurteilungen gekommen ist.
Jetzt an diesem Wochenende wurde der Tatverdächtige festgenommen. Grund hierfür ist laut Polizei ein Treffer einer DNA-Spur in der Datenbank. Dieses wurde unter anderem auch von der “Süddeutschen Zeitung” bestätigt.
Der Generalbundesanwalt verfolgt Taten terroristischer Vereinigungen. Ermittlungen gegen Einzeltäter kann er aber dann übernehmen, wenn dem Fall wegen dem Ausmaß der Rechtsverletzung und den Auswirkungen der Tat “besondere Bedeutung” zukommt.
Die Generalbundesanwaltschaft hat nun aufgrund der Bedeutung des Falles die Ermittlungen an sich genommen. Auf Nachfragen, warum eine Übernahme des Falles erfolgte, wollte sich die Sprecherin der Bundesanwaltschaft nicht äußern. Die rechtliche Regelung besagt zumindest, dass die Generalbundesanwaltschaft generell Taten terroristischer Gruppierungen verfolgt. Eine Ermittlung bei Einzelpersonen kann jedoch dann übernommen werden, wenn dem Fall eine besondere Bedeutung zukommt. Und in dem Fall Lübcke ist dieses der Fall aufgrund des Ausmaßes an Rechtsverletzungen und deren Auswirkungen.
Walter Lübcke wurde 65 Jahre alt und starb an einem Kopfschuss. Vermutlich herbei geführt von dem nun Festgenommenen.
Bild: Hans-Hubertus Braune
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