Mönchengladbach/Ganderkesee (fs) – Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf urteilte nun über die NPD-Wahlplakate aus 2019 zum Europawahlkampf. Auf ihnen war der widerliche Slogan “Migration tötet!” zu lesen. Dieses diente einzig und alleine dazu, Migranten böswillig verächtlich zu machen und ihre Menschenwürde anzugreifen. So nun der Tenor des Gerichts, mit dem die Stadt Mönchengladbach gestärkt wurde, denn sie hatte seinerzeit alle Plakate in ihrem Stadtgebiet entfernen lassen.
Ohne eine mündliche Verhandlung hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun beschlossen, dass die Stadt im Recht war, als sie die NPD aufforderte ihre Plakate mit dem Slogan “Migration tötet!” zu entfernen. Auch aus Sicht des Gerichts waren diese eindeutig volksverhetzend. Gleichzeitig bestätigte das Verwaltungsgericht auch seine Entscheidung aus dem Vorjahr in der Sache, welche im Eilverfahren gefunden wurde.
Die rechtsextremistische Partei kann nun allerdings noch den Gang zum Oberverwaltungsgericht in Münster antreten und Berufung einlegen. Also ist derzeit noch nicht klar, ob die Düsseldorfer Entscheidung nun rechtskräftig ist. Dieses wäre sie nur dann, wenn die NPD das Urteil annimmt. Das die NPD am Ende nur noch eine unbedeutende Partei bei Wahlen ist, zeigte dann das Endergebnis 2019 bei der Europawahl in der Stadt Mönchengladbach. Sie erhielt gerade mal 231 Stimmen, welche natürlich immer noch zuviel sind, und erreichte damit 0,2 Prozent.
Das Gericht findet in seinem Urteil ganz klare Worte, welches es auch in seiner Pressemitteilung deutlich macht:
Der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach hatte die NPD mit Ordnungsverfügung aufgefordert, diese Plakate innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen oder unkenntlich zu machen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht. Diese Entscheidung des Oberbürgermeisters hat das Verwaltungsgericht nun im Klageverfahren bestätigt. Mit dem Aufhängen der Plakate im Stadtgebiet gefährde die Partei die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten würden in einer Weise böswillig verächtlich gemacht, die ihre Menschenwürde angreife und geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Migranten würden unterschiedslos als widerrechtliche Eindringlinge kriminalisiert. Verstärkt werde diese herabwürdigende Wirkung des Wahlplakates durch die in großen Lettern hervorgehobene Aussage „Migration tötet!“. Hierdurch würden Migranten generell als gefährlich gebrandmarkt und pauschal mit der Gefahr von Tötungsdelikten verknüpft. Die Aufzählung von Städtenamen erwecke darüber hinaus den Eindruck, dass Migranten in Deutschland für eine unüberschaubare Zahl von Todesfällen verantwortlich seien. Die Gestaltung sei so gewählt, dass der Eindruck entstehe, diese Aufzählung lasse sich endlos fortführen, weil es sich nur um einen kleinen Ausschnitt aus der Wirklichkeit handele. Durch diesen Effekt werde die verächtlich machende Wirkung des Plakates weiter verschärft. Das Wahlplakat sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden, weil Ängste gegen Migranten geschürt würden, indem sie pauschal als Schwerststraftäter dargestellt würden und suggeriert werde, dass der Staat selbst nicht willens oder in der Lage sei, Deutsche vor gewalttätigen Angriffen von Migranten zu schützen. Dadurch könne das Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert und die Gewaltschwelle herabgesetzt werden.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30.04.2020
Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners kann zufrieden sein mit dem Urteil, auch wenn es noch nicht rechtskräftig scheint. Es zeigt, dass er natürlich richtig gehandelt hat seiner Zeit. Auch wenn die NPD noch vor das Oberverwaltungsgericht nach Münster ziehen sollte, ist doch kaum davon auszugehen, dass dort ein anderes Urteil gefällt wird.
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