Die frühere AfD-Chefin muss wegen eines Falscheids 6.000 Euro zahlen. Die Anklage war am Ende des Prozesses nicht mehr von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen.
Die frühere AfD-Spitzenpolitikerin Frauke Petry muss eine Geldstrafe wegen fahrlässigen Falscheids zahlen. Das Landgericht Dresden verurteilte die heutige Chefin der Blauen Partei und der damit verbundenen Bewegung Blaue Wende zur Zahlung von 6.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft war im Laufe des Prozesses von der Einschätzung abgerückt, Petry habe vorsätzlich falsch ausgesagt.
Die 43-Jährige war angeklagt, im November 2015 als Zeugin im Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Das Gremium untersuchte damals den Vorwurf, ein ehemaliger AfD-Politiker sei 2014 vor der Landtagswahl von der Kandidatenliste gestrichen worden, weil er der Partei kein Wahlkampfdarlehen gewähren wollte.
Laut Staatsanwaltschaft soll Petry im Ausschuss gesagt haben, die Kandidaten hätten nach ihrer erfolgreichen Wahl in den Landtag entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. In den Darlehensverträgen stand aber, dass der Kandidat in diesem Fall auf die Rückzahlung verzichtet. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.
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