Pleiten, Pech und Pannen beim Umgang mit Rechtsextremismus

Die Hamburger Staatsanwaltschaft scheint weiterhin entschlossen, bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Ausschreitungen während des G20-Gipfels mit größtmöglicher Härte vorzugehen. Richter, die dieser extremen Linie nicht folgen, sollen kaltgestellt werden. Nachdem das Landgericht Hamburg am 9. November die Untersuchungshaft für zwei angeklagte Demonstrationsteilnehmer ausgesetzt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter. Zudem hat das Oberlandesgericht Hamburg die Entscheidung der Vorinstanz binnen kurzer Zeit revidiert – die des schweren Landfriedensbruchs Angeklagten Demonstranten bleiben weiterhin in Haft.

Das Landgericht hätte die “Dimension der Taten” der Angeklagten aus den Augen verloren, die “Leid und Schrecken” über die Elbchaussee gebracht hätten, in der am 7. Juli 2017 vermummte Randalierer Autos und Geschäfte beschädigten. Überdies hätte das Gericht die “Opfer verhöhnt”, indem es den Angeklagten – denen eine direkte Beteiligung an den Sachbeschädigungen nicht nachgewiesen werden kann – eine Freiheitsstrafe von drei Jahren in Aussicht stellte. Sie sollen als “Gehilfen” die vermummten Täter “psychisch” unterstützt haben. Die Staatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht fordern hingegen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren, berichtete die Tageszeitung.

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