Eine engagierte Frau wehrte sich im Bus vergeblich gegen einen Rassisten. Nun fragt sie, was die Saarbahn in einem solchen Fall tut.
Fahrkarten sind Gleichmacher. Wer eine hat, darf mitfahren im Bus oder in der Bahn, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion, Weltanschauung. Die Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs haben sogar eine Pflicht zur Beförderung. Eine Ausnahme gibt es. Wenn sich Fahrgäste danebenbenehmen, darf der Verkehrsbetrieb sie vor die Tür setzen. Aber das ist offenbar ein weites Feld – diese Erfahrung hat Andrea Schaffner jüngst gemacht, in Völklingen bekannt als engagierte Sozialarbeiterin an der Gemeinschaftsschule Am Sonnenhügel. Zornig erzählt sie von einer Busfahrt in Saarbrücken, bei der ein etwa 50-jähriger Mitfahrer laut rassistische Parolen von sich gab. Der Mann, sagt sie, habe sich sogar dazu verstiegen, „das Dritte Reich zu verherrlichen und KZs und dem Vergasen hinterherzutrauern“.
Sie habe ihn aufgefordert, die rassistischen Sprüche einzustellen. Er habe aggressiv geantwortet, das gehe sie nichts an, er rede mit seiner Frau. Ihr Hinweis, so lautstarke Rede gehe die – unfreiwillig – Mithörenden sehr wohl an, fruchtete nichts. Daraufhin bat Schaffner den Busfahrer, aktiv zu werden. Der aber, berichtet sie, habe ihr freundlich erklärt, er könne nichts tun. Und: Er selbst habe auf dem Fahrersitz die Nazi-Sprüche nicht mitbekommen. Schaffner, wütend und hilflos zugleich, stieg an der nächsten Haltestelle aus. Und rief sofort beim Kundencenter der Saarbahn an. Auch dort habe sie zu hören bekommen, man könne wenig tun, wenn der betreffende Fahrgast eine Fahrkarte besitze.
Schaffner schrieb eine Beschwerde-Mail. Schlusssatz: „Es kann doch nicht im Sinne Ihres Unternehmens sein, dass Menschen aus anderen Herkunftsländern oder mit anderer Religion oder Hautfarbe fürchten müssen, in einem Ihrer Busse solch rassistischen Anfeindungen ausgesetzt zu sein, ohne Hilfe erwarten zu können!“ Mit der Antwort war sie endgültig unzufrieden. Die Formulierung, dass das „Verhalten des Mitreisenden sicher nicht den guten Sitten entspricht“, sei verharmlosend und werde dem Sachverhalt nicht gerecht.
Saarbahn-Sprecherin Ulrike Reimann ist weniger zurückhaltend als ihre Kollegin vom Beschwerdemanagement. Schaffners Bericht lege den Verdacht nahe, dass der Mit-Passagier gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuches verstoßen habe, sagt Reimann. Klartext: Volksverhetzung, Straftat, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. „Rassismus ist für uns ein absolutes No-Go“, fügt Reimann hinzu. Schon im Interesse der Mitarbeiter: Unter den 318 Fahrern der Saarbahn besäßen 14 Prozent einen ausländischen Pass, und etliche weitere hätten Zuwanderungs-Hintergrund, Tendenz steigend.
Bild: Saarbahn
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