Die „Dialogveranstaltung über die Zukunft Deutschlands und unserer Partei“ der AfD-Gruppe des „Stuttgarter Aufrufs“ darf nicht im Bürgerzentrum Eselsberg stattfinden. Wie Otto-Paul Bitzer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen, sagte, scheiterten die Antragsteller damit, die Stadt Ulm per Erlass einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihnen für Samstag, 9. Februar, die städtischen Räumlichkeiten zur Nutzung für eine Veranstaltung zu überlassen. Die Stadt will – wie berichtet – das Bürgerzentrum nicht bereitstellen, weil es sich laut Buchungsanfrage nicht um eine Parteiveranstaltung, sondern um eine private Veranstaltung einzelner Parteimitglieder handle. Und eine private Nutzung sei im Bürgerzentrum nicht zulässig. Die Initiatoren des „Stuttgarter Aufrufs“ hatten sich das Bürgerzentrum ausgesucht, um über Parteiausschlussverfahren gegen einige Mitglieder und über Fragen wie die drohende Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu diskutieren.
Auf der Ankündigung der AfD fehlt das Logo
Auf sämtlichen Ankündigungen im Internet fehlt das Logo der AfD. Die Kläger aus den Reihen der AfD haben nun die Möglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Eugen Ciresa, Sprecher des AfD-Kreisverbands Ulm/Alb-Donau, sagte am Montag gegenüber unserer Zeitung, dass seine Partei nun entscheiden wird, ob sie in die nächste Instanz gehen oder die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegen wird. Die Gründe, die für die Entscheidung maßgebend waren, will das Gericht erst am Dienstag veröffentlichen. Bei der Veranstaltung in Ulm sollten prominente Mitglieder zu Wort kommen, denen ein Ausschluss aus der rechtspopulistischen Partei droht.
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