Rechte Hetze der AfD zur Geisterstunde im Bundestag

Eine Rede des AfD-Abgeordneten Thomas Ehrhorn im Bundestag bleibt einige Tage nahezu unbemerkt. Über den Inhalt sind Historiker, Politiker und das Internationale Auschwitz-Komitee entsetzt. Gegenüber dem stern sagen sie, warum. Auch Ehrhorn ist empört – über die Kritik an seinen Aussagen.

In der Nacht zu Freitag tritt Thomas Ehrhorn ans Rednerpult im Bundestag. Vier Tage später wird Ralph Stegner, Fraktionsvorsitzender der SPD in Schleswig-Holstein, über die Aussagen des AfD-Politikers sagen: “Unerträgliche rechte Hetze. Solche Beiträge sind eine Schande für das Parlament.”

Diskutiert wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Anerkennung der NS-Opfergruppen, AfD-Mann Ehrhorn trat um 0.14 Uhr vor das Plenum. Zur Geisterstunde; die Stuhlreihen im Bundestag lichteten sich – und die “unerträgliche rechte Hetze”, wie Stegner sagt, blieb von vielen unbemerkt. Zunächst berichtete das ARD-Magazin “Kontraste” am Montagabend über Ehrhorns Rede.

AfD-Politiker Thomas Ehrhorn: “Wir sind uns einig, dass niemand in ein KZ gehört. Wenn es aber darum geht, …”

Darum geht’s: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag die offizielle “Anerkennung der NS-Opfergruppen der damals sogenannten ‘Asozialen’ und ‘Berufsverbrecher'”. Das ist 74 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz nicht der Fall und soll sich in den Augen der Fraktion ändern. Ihre Forderungen an die Bundesregierung unter anderem: “Sich für die Aufnahme der Opfergruppen der ‘Berufsverbrecher’ und ‘Asozialen’ in die offizielle Erinnerungskultur einzusetzen” und “den heute noch lebenden Opfern, Zugang zu einer angemessenen, würdigen Entschädigung zu eröffnen”. Ein Antrag mit ähnlichem Inhalt wurde auch von der FDP-Fraktion eingebracht.

Thomas Ehrhorn von der AfD erkennt in den Forderungen ein “undifferenziertes Bedürfnis nach Einfachheit”. In seiner fünf Minuten andauernden Rede (die Sie hier in voller Länge sehen oder im Plenarprotokoll im Wortlaut lesen können) führt er aus, dass es “eben leider nicht” so einfach sei, eindeutig zwischen Tätern und Opfern zu unterscheiden. “Wir sind uns einig, dass wirklich niemand in ein Konzentrationslager gehört. Wenn es aber darum geht, über welche Personengruppen wir hier heute eigentlich sprechen, dann müssen wir schon einmal etwas genauer hinschauen”, sagt er.

Seine anschließende Argumentation im Wortlaut:

Dafür, wer nach den Maßstäben dieser Zeit zu den ‘Asozialen’ gehörte, gibt es kaum konkrete Definitionen. Man zählte dazu Landstreicher, Bettler, Sinti und Roma, Alkoholiker, Kleinkriminelle, Zuhälter und solche, die man als arbeitsscheu einstufte. Und ja: Später wurde das Instrument der kriminalpolizeilichen Vorbeugehaft ohne rechtliche Grundlage immer weiter ausgedehnt; das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass für die Einstufung als Gewohnheitsverbrecher zunächst mindestens drei Straftaten mit mindestens sechs Monaten Haft vorliegen mussten, und dazu gehörten eben auch Totschläger, Betrüger und Vergewaltiger.

Noch problematischer ist aber die Geschichte der sogenannten Kapos, der sogenannten Grünwinkler, welche die SS mitunter aus eben genau diesen Personengruppen rekrutierte, um sie als Funktionshäftlinge mit Macht und Vergünstigungen auszustatten. Nicht selten schlugen und töteten die Grünwinkler Mithäftlinge. Sie sabotierten den Widerstand im Lager, denunzierten und stahlen. Vorher standen sie am Rande der Gesellschaft, im Lager aber bildeten sie nicht selten die Spitze der Hierarchie der Schinder und Peiniger. Deshalb ist es eben nicht möglich, allen sogenannten ‘Asozialen’ und ‘Berufsverbrechern’ eine Art Generalamnestie einzuräumen, sie zu Opfern zu erklären, weil ein Teil von ihnen eben durchaus auch Täter war.

Thomas Ehrhorn (AfD), MdB

Bild: Screenshot Youtube

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