Im Fall der von Rechtsextremisten bedrohten Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz mehren sich laut einem Medienbericht die Hinweise darauf, dass der oder die Täter aus Kreisen der Polizei stammen könnten. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom heutigen Mittwoch berichtet, werden in einem weiteren Drohfax, das Basay-Yildiz im Januar erhalten haben soll, Ausdrücke verwendet, die nach Ansicht der Psychologen des hessischen Landeskriminalamts auf Insiderwissen aus der hessischen Polizei hindeuten.
So soll darin die Abkürzung HLKA für hessisches Landeskriminalamt verwendet worden sein. Nach Ansicht der Ermittler handelt es sich dabei um „Behördenjargon“ . In der Allgemeinheit sei eher die Abkürzung LKA üblich. Zudem sei das neue Drohschreiben mit dem Namen eines hessischen Polizeiausbilders unterzeichnet gewesen – der nach Ansicht der Ermittler jedoch nicht mit der Tat in Verbindung stehe. Allerdings demonstriere der Verfasser damit Kenntnisse von Polizeiinterna.
Die Drohungen gegen Seda Basay-Yildiz waren Ende vergangenen Jahres bekannt geworden. Die Anwältin, die unter anderem Angehörige der Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) als Nebenkläger vor Gericht vertrat sowie als Verteidigerin prominenter Islamisten auftrat, hatte im August 2018 ein Drohfax erhalten, dass persönliche Daten von ihr und Angehörigen enthielt, die öffentlich nicht abrufbar waren. Darin wurde unter anderem die Ermordung ihrer Tochter angedroht. Unterzeichnet war das Schreiben mit „NSU 2.0“. Ein weiteres Drohfax vom mutmaßlich selben Absender erhielt Basay-Yildiz im Dezember.
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