Hannover/Ganderkesee (fs) – Das niedersächsische Landtagspräsidium will seine Regelungen zu Film- und Fotoaufnahmen verschärfen. Auslöser sind die ständigen Filmaufnahmen der rechtsextremistischen AfD im Landtag. Daher hatte sich gestern das Präsidium sehr intensiv mit der Zulässigkeit von Filmaufnahmen im Plenarsaal beschäftigt. Dieses teilte ein Landtagssprecher heute auf Nachfrage von dpa mit.
Es soll eine Regelung im Hausrecht nach Vorbild des bayerischen Landtags getroffen werden.
Landtagssprecher gegenüber dpa
Landtagspräsidentin Gabrielle Andretta von der SPD wird hierzu in der nächsten Präsidiumssitzung im November einen ausgearbeiteten Vorschlag unterbreiten.
Die Bayern-Regelung
Aufnahmen im bayerischen Landtag bedürfen der Genehmigung durch die Landtagspräsidentin. Hiervon ausgenommen sind die Medienvertreter und Mitarbeiter der Fraktionen. Die Besonderheit für die Fraktionen hierbei ist, dass keine kompletten Reden mitgeschnitten werden dürfen und die Mitarbeiter sich an zugewiesene Plätze halten müssen.
Eine entsprechende Regelung gibt es jedoch nicht in Niedersachsen. Bislang.
Die Kamera der AfD im Leineschloss
Die AfD hat immer wieder im Rückraum des Plenarsaals im niedersächsischen Landtag eine Kamera aufgestellt. Da auf den Aufnahmen dann auch Abgeordnete der anderen Fraktionen zu sehen sein sollen, fürchten die Politiker der anderen Fraktionen, dass Aussagen zu den verschiedenen Themen aus dem thematischen Zusammenhang gerissen werden könnten.
Jetzt muss eine rechtliche Klärung her beziehungsweise auch eine neue Regelung im Landtag. So lange jedoch darf die AfD weiter filmen. Auch in dieser Woche wurde davon wieder fleißig Gebrauch gemacht. Zwar erklärte die Fraktion der Rechtsextremisten, dass sie die Aufnahmen bis zur Klärung der rechtlichen Zulässigkeit nicht verwenden wird. Jedoch wissen wir auch alle um die Zuverlässigkeit der AfD.
Bild: Landtag Niedersachsen
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