Heute hat der neue Anwalt von Stephan Ernst mitgeteilt, dass sein rechtsextremistischer Mandant sein Geständnis im Mordfall Walter Lübcke widerrufen hat. Alle diejenigen, die ein wenig mehr rechtliches Verständnis aufbringen wie der normale Bürger, hat es nicht verwundert, während der Bürger auf der Straße es eher mit erschrockener Verwunderung aufgenommen hat.
Man konnte sofort vermuten, dass man eventuell doch einen Unschuldigen in Haft genommen hat? Mit nichten. Das Gebaren der neuen Verteidigung von Stephan Ernst ist rein taktischer Natur zur Auslegung einer neuen Strategie. Und es bedeutet vor allem eines nicht: Die zuvor gemachte Aussage von Stephan Ernst ist nicht für die Ermittler nichtig, zumal die Aussage ja auch von Ernst selbst kam. Vielmehr ist es nun ein rechtliches Geplänkel, auf das auch die Ermittler sich neu einstellen müssen.
Wenn Ernst als rechtsextremistischer Märtyrer eines ganzen Neonazi-Terrornetzwerkes wahrgenommen werden wollte, so versteht man auch seine erste Anwalts-Wahl. Der Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt ist selbst aktives NPD-Mitglied. Im Regelfall vertritt er nur Mandanten aus der rechtsextremistischen Szene.
Und sein Geständnis? Es kam wahrscheinlich unter gleichen Gesichtspunkten zustande. Für Ernst oder Waldschmidt oder am Ende für beide war das Geständnis von Stephan Ernst eher eine Nachricht an das rechtsextremistische Netzwerk. Zwei Botschaften hat diese Nachricht enthalten.
- Zum einen zeigt sich Ernst als einer, der nicht nur mit Worten glänzt, sondern diesen auch Taten folgen lässt und zum anderen
- signalisiert er dem Netzwerk, dass er bereit ist sich für die Gruppe quasi als Einzeltäter verurteilen zu lassen.
Und darüber hinaus konnte er mit dem Geständnis seinen Sympathisanten, aber viel wichtiger noch eventuellen Mittätern, Details zur Planung und Ausführung übermitteln.
Frank Schurgast
Bild: Screenshot
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