Ein Nachspiel hat der Auftritt des Münchner Rechtspopulisten Michael Stürzenberger in Rosenheim. Zum einen hat er der Stadt mit Klage gedroht. Zum anderen steht die Frage im Raum, ob die Stadt den Auftritt des Pegida-Aktivisten mit Auflagen stärker hätte reglementieren können und müssen.
Stürzenberger steht politisch rechts, wird vom Verfassungsschutz beobachtet und gilt als islamfeindlich. In Rosenheim war er am vergangenen Samstag als Gastredner einer angemeldeten Veranstaltung aufgetreten und hatte über mehrere Stunden vor dem Mittertor seine Thesen propagiert. Sehr zum Ärger der Gegendemonstranten, die lautstark mit Trillerpfeifen gegen Stürzenberger anhielten.
Kritik an Lautstärke und Redezeit
Insbesondere die Lautstärke des Gastredners und die Länge seines Vortrags beschäftigen nun die Stadt und ihre Vertreter. Franz Opperer, Stadtrat und Oberbürgermeisterkandidat der Grünen, wirft ihr vor, den Redner „zu gut behandelt“ zu haben. Eine Einschätzung, die sein Mitbewerber und SPD-Stadtrat Robert Metzger teilt: Über einen Zeitraum von vier Stunden, praktisch von Anfang bis Ende der Veranstaltungszeit, habe Stürzenberger ohne Pause geredet.
Und zwar dermaßen laut, dass – zusammen mit der Lautstärke der Gegendemonstranten – ein Lärmpegel entstanden sei, der insbesondere für die Händler ringsum ein Ärgernis gewesen ist. Die Polizei bestätigt den Lärm bei der ansonsten friedlichen Veranstaltung, beide Seiten hätten sich „gegenseitig aufgeschaukelt“.
Lautstärke und Rededauer
Lautstärke und Rededauer fallen unter die Auflagen, die eine Stadt laut Versammlungsrecht grundsätzlich machen darf. Ebenso kann sie den Versammlungsort korrigieren, muss aber in jedem Fall ihre Entscheidung fundiert begründen. Gegen die Auflagen können der oder die Anmelder einer Versammlung Einspruch einlegen: entweder vorab per Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht. Oder im Anschluss an die Veranstaltung per nachträglicher Feststellungsklage – was offensichtlich Absicht von Michael Stürzenberger ist, wie die Stadt mitteilt.
Der Rechtspopulist tritt gerne öffentlich auf, auch in München. Wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München mitteilt, hatte man zuletzt für eine Veranstaltung im Jahr 2013 folgende Verfügungen bestimmt: „Beschränkung der technischen Schallverstärkung auf drei Zehn-Minuten-Blöcke pro Stunde mit jeweils einer Pause von mindestens zehn Minuten.“
Außerdem eine „Begrenzung der Lautstärke auf einen Höchstwert von 85 dB(A) – gemessen fünf Meter vor der Mündung des Schalltrichters des Megaphons“. Gegen beide Verfügungen wurde nachträglich geklagt, und sowohl das Verwaltungsgericht in München als auch der Verwaltungsgerichtshof wiesen die Klage ab. Kläger war damals „Die Freiheit Landesverband Bayern“, eine im Jahr 2010 gegründete „Bürgerrechtspartei für mehr Freiheit und Demokratie“. 2013 war Stürzenberger zu ihrem Vorsitzenden gewählt worden. Drei Jahre später löste sich „Die Freiheit“ selbst auf.
Veranstalter offiziell nicht bekannt
Sollte Stürzenberger gegen die Stadt klagen, wird sich zeigen, wer eigentlich der Veranstalter in Rosenheim war. Offiziell ist das nicht bekannt. Es gibt Aussagen, wonach es sich um Sympathisanten der AfD handelt. Das sei falsch, sagt der Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der AfD Rosenheim, Andreas Winhart. Seine Partei habe Stürzenberger weder eingeladen noch ihn finanziell oder logistisch unterstützt.
Bild: Screenshot Youtube
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