Thomas Seitz legt AfD-Taktik offen

Wie die “Alternative für Deutschland” gezielt rote Linien überschreitet, um Empörung zu provozieren und die Debatte eskalieren zu lassen, hat der südbadische Bundestagsabgeordnete der AfD, Thomas Seitz, am vergangenen Sonntag in einem Beitrag auf seiner Facebook-Seite offengelegt. Dies geschah in Form einer Stellungnahme, mit der Seitz auf Reaktionen antwortete, die sein Posting vom Vortag auf Facebook und Twitter hervorgerufen hatte. Darin kommentierte der Jurist einen Artikel aus der Welt über die Rückkehr eines abgeschobenen Kameruners, der im Mai 2018 mit anderen Asylbewerbern die Abschiebung eines Togolesen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen verhindert hatte. “Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein”, schrieb Seitz. Der Artikel 102 des Grundgesetzes der Bundesrepublik lautet: “Die Todesstrafe ist abgeschafft.”

“Natürlich war mein Kommentar eine bewusste und gezielte Provokation und wenn man sieht, wie viele aufgeregte Gutmenschen sich seit gestern daran abarbeiten, auch eine erfolgreiche”, schreibt Seitz in der Stellungnahme. Darin erläutert er eine Taktik, die AfD-Politiker seit Jahren regelmäßig nutzen: “Der Verweis auf Art. 102 GG in Verbindung mit dem Attribut ,tabulos’ sollte natürlich die Assoziation ,Todesstrafe’ triggern, damit die Gutmenschen genau das herauslesen, was sie unbedingt hören wollen – einen Skandal.” Dass Artikel 102 nicht einfach geändert werden kann, ist dem ehemaligen Freiburger Staatsanwalt, der seit der Bundestagswahl 2017 den Wahlkreis Emmendingen/Lahr im Parlament vertritt, völlig klar, wie er ausführlich darlegt. Hauptargument ist dabei, dass die Todesstrafe gegen Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes (“Die Würde des Menschen ist unantastbar”) verstoße, dessen Änderung durch die Ewigkeitsklausel (Artikel 79, Absatz 3) unzulässig sei. Außerdem, so Seitz, habe die AfD nie die Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert. Und auch er selbst tue es nicht: “Wenn man meinen Beitrag exakt liest, gab es denn auch keinerlei Forderung nach einer Einführung der Todesstrafe, sondern nur die Aufforderung nach einer wirksamen Abschreckung für Fälle wie eingangs geschildert.”

Über den Autor

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.