Auf Beamte, die sich zu den AfD-Organisationen “Flügel” oder Junge Alternative bekennen, kommt möglicherweise Ärger zu. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat beide zum Verdachtsfall erklärt. Sie werden also daraufhin überprüft, ob sich ihr Handeln gegen die Verfassung beziehungsweise die demokratische Grundordnung richtet. Beamten, die Mitglied einer der beiden Gruppen sind, drohen Konsequenzen.
Beamte dürfen sich zwar wie jeder andere Bürger auch politisch engagieren. Aber das hat gewisse Grenzen: Sie unterliegen einem Mäßigungsgebot und sind ihrem Dienstherren, sprich dem Staat, ausdrücklich zur Loyalität verpflichtet. Darauf legen sie einen Amtseid ab.
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Beamtenstatusgesetz
Innenminister Maier: Einzelfälle prüfen
Was aber, wenn sich das politische Engagement gegen die Verfassung richtet? Genau das unterstellt der Inlandsgeheimdienst ja dem rechtsnationalen “Flügel” der AfD und deren Jugendorganisation. Die seien schließlich mehr als nur ein ergebnisoffener Prüffall wie die Gesamtpartei, sagt Thüringens Innenminister Georg Maier.
“Ein Verdachtsfall ist schon sehr nahe an dem eigentlichen Beobachtungsobjekt”, sagt Maier – und das sei die klassische Aufgabe des Verfassungsschutzes. Da seien auch disziplinarische Konsequenzen für Beamte möglich, betont Georg Maier. Ob jedoch ein Beamter durch sein politisches Handeln gegen seinen Amtseid verstößt, das müsse individuell entschieden werden. Auch, damit sich die Betroffenen dazu äußern können. Man müsse jetzt jeden Einzelfall prüfen, erklärt Georg Maier.
Bild: Olaf Kosinsky creator QS:P170,Q30108329, 2016-02-25 Plenum im Thüringer Landtag by Olaf Kosinsky-13, CC BY-SA 3.0 DE
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