Ein Amateurspieler wird von seinem Gegner homophob beschimpft. Doch das sächsische Sportgericht findet daran nichts Verwerfliches.
Der Sächsische Fußballverband hält Homosexuellenhass im Amateursport für “fußballtypisch” und wies damit die Beschwerde des Fünftliga-Vereins Roter Stern Leipzig ab. Das berichtete am Dienstag “Belltower.News”, ein Watchblog der Amadeu Antonio Stiftung.
Dem Bericht zufolge sei es letztes Jahr am 8. Dezember zu einem homophoben Zwischenfall während des Auswärtsspiels beim SV Naunhof gekommen. RSL-Mittelfeldspieler Konstantin Simon habe den Naunhofer Erol Gugna eng gedeckt, woraufhin dieser gefragt habe, ob Simon schwul sei. Daraufhin habe Gugna seinen Gegenspieler laut der Darstellung der Leipziger als “Schwuchtel” und “Arschficker” beschimpft.
Für den SV Naunhof war Leipzig selbst schuld an dieser Verbalattacke: Der Verein erklärte in einer Stellungnahme, dass Gugna durch den engen Körperkontakt durch Simon “provoziert” worden sei. Für den Leipziger Club war diese Begründung jedoch nicht nachvollziehbar, da intensiver Körperkontakt und auch Berührung elementarer Bestandteil des Spiels sei. Daher halte man es für unverständlich, dass einem Spieler deswegen abwertend Homosexualität unterstellt werde.
Das Sportgericht folgte allerdings der Argumentation der Naunhofer. Sowohl die enge Manndeckung Simons, als auch die Frage Gugnas nach der Homosexualität seines Gegenspielers seien “gerade noch als fußballtypisch anzusehen”, hieß es laut “Belltower.News” in der Erklärung. Das Verfahren sei deshalb eingestellt worden. “Eine homophobe Äußerung auf dem Fußballplatz wird damit also als nicht relevant genug zum Abmahnen eingestuft. Das ist fatal”, befand das Portal.
Fußball-Funktionäre sehen Homophobie als Kavaliersdelikt an
Weiter kritisierte der Blog der Amadeu Antonio Stiftung die “Hierarchisierung von Diskriminierungsformen”. Zwar werde Rassenhass scharf bestraft, bei Homosexuellenhass drückten die Fußballfunktionäre aber alle Augen zu.
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