Der triumphierende Ton der AfD in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ist kühn. Auch wenn der Verfassungsschutz die Partei nicht in aller Öffentlichkeit zum „Prüffall“ hätte erklären dürfen, folgt daraus weder ein Persilschein für die Partei noch das Eingeständnis, der Verfassungsschutz sei von den Regierungsparteien instrumentalisiert worden. Der Geheimdienst hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor Verfassungsfeinden zu warnen.
Dass es Anlass zu solchen Warnungen gibt, wird zumindest von jenen AfD-Politikern nicht geleugnet, die ständig beschäftigt sind, Ausschlussverfahren gegen Extremisten einzuleiten und den Machtzuwachs der Radikalen zu verhindern. Es ist das gute Recht der AfD, die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes zu hinterfragen – und das Verwaltungsgericht Köln gibt ihr recht.
Bild: tz
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